Wer die umstrittenen Benesch-Dekrete in Frage stellt, dem drohen in der Slowakei künftig bis zu sechs Monaten Gefängnis. Dies hat das Parlament in Pozsony/Preßburg/Bratislava am 11. Dezember 2025 beschlossen.
Mit den nach dem tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Benesch benannten 143 Dekreten legitimierte die Tschechoslowakei nach dem Zweiten Weltkrieg die Vertreibung von über drei Millionen Sudetendeutschen – als Folge der Verbrechen des Naziregimes. Die Dekrete stellten die Kollektivschuld der deutschen wie auch der ungarischen Minderheit fest (der Staat Ungarn war in der Nazi-Zeit Verbündeter des Deutschen Reiches). 70.000 bis 80.000 Ungarn wurden ebenfalls vertrieben oder ausgesiedelt, die in ihrer Heimat verbliebenen mussten die Enteignung ihres Vermögens und des Grundbesitzes hinnehmen.
Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs lehnten die Tschechoslowakei ebenso wie ihre 1993 entstandenen Nachfolgestaaten Tschechien und Slowakei die Aufhebung der Benesch-Dekrete ab, weil diese nicht mehr rechtswirksam seien. Diese Behauptungen waren immer wieder Gegenstand von Kritik. So stellten Christoph Pan und Beate Sibylle Pfeil vom Südtiroler Volksgruppeninstitut in einer 2005 publizierten Studie fest, dass die Dekrete sehr wohl noch Wirksamkeit besitzen.
Einige Jahre später schilderte Gábor Czímer, damals Journalist bei „Új Szó“, der Tageszeitung der ungarischen Minderheit in der Slowakei, wie der Staat in Hunderten von Fällen für den Bau einer Autobahn ohne Entschädigung Grundstücke konfiszierte – auf Basis der angeblich nicht mehr wirksamen Benesch-Dekrete. Das blieb nicht ohne Widerspruch: Im Mai 2020 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in der Rechtssache „Bosits vs. Slovakia“, dass das Recht des Antragstellers auf ein faires Verfahren in einem Enteignungsverfahren, das 2009 begonnen hatte und auf den Benesch-Dekreten basierte, verletzt worden war.
Gábor Czímer führte hartnäckig weiter investigative Recherchen zu dem Thema durch. Für diese Haltung wurde er 2023 mit dem Midas-Preis der Europäischen Vereinigung der Tageszeitungen in Regional- und Minderheitensprachen ausgezeichnet.
Czímers Artikel brachten ans Tageslicht, dass manche der ungarischen Grundeigentümer bereits nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet worden waren – ohne je davon erfahren zu haben. Andere werden heute noch mit dem Argument enteignet, dass dies bereits vor 1948 hätte geschehen müssen. All diese Akte stellen schwerwiegende Verstöße gegen die Menschenrechte und das Recht auf Privateigentum dar, stellte 2020 der Rechtsanwalt und Menschenrechtsexperte János Fiala-Butora in einer umfassenden Studie fest.
„In der Praxis leiten die Behörden, wenn sie in den Archiven auf eine Konfiszierungsentscheidung stoßen, die gegen eine einst lebende Person ungarischer oder deutscher Nationalität erlassen wurde, Verfahren ein, um auf der Grundlage dieses Dokuments so viel Land wie möglich in Staatsbesitz zu überführen. All dies unabhängig davon, ob das Dokument aus den 1940er Jahren rechtmäßig war oder nicht oder ob es genaue Angaben enthält“, schreibt Gábor Czímer in einem Artikel, der am 12. Dezember auf der ungarisch-sprachigen Online-Plattform „Paraméter“ erschien.
Die Opposition im slowakischen Parlament hat Verfassungsbeschwerde gegen die am 11. Dezember beschlossene Änderung des Strafgesetzbuchs angekündigt.
Die Slowakei begibt sich mit dem Maulkorberlass erneut auf Kollisionskurs mit der EU. Vor einem Monat wurde bekannt, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land eingeleitet hat. Dabei geht es um eine im September erfolgte Änderung der slowakischen Verfassung, die in bestimmten Bereichen nationales Recht über EU-Recht stellt. Die Verfassungsänderung war Teil einer Maßnahme zur Einschränkung der Rechte von LGBTQ-Menschen. Die Slowakei habe damit gegen „grundlegende Prinzipien“ des EU-Rechts verstoßen, hieß es in einer Mitteilung der Kommission.
Link zu einem deutschsprachigen Artikel zum Thema:
ungarnheute.hu/news/slowakisches-maulkorbgesetz-bestraft-infragestellung-der-benes-dekrete-54088/
Die Europäische Vereinigung von Tageszeitungen in Minderheiten- und Regionalsprachen (Midas) wurde 2001 gegründet. 28 Tageszeitungen aus 12 Staaten gehören Midas an. Ziel ist, gemeinsam Strategien zu entwerfen und die Zusammenarbeit beim Austausch von Informationen, bei Druck und Marketing zu fördern. Dieser Bericht entstand im Rahmen dieser Zusammenarbeit.







