Morgen beginnt landesweit die Volkszählung

Wichtigste Bestandsaufnahme der Bevölkerung und Wohnungen nach 1990

Rechtsanwalt George Roșca koordiniert während der Zeit der Volkszählung diese Aktion seitens des Kronstädter Bürgermeisteramtes im Stadtgebiet.
Foto: der Verfasser

Bekanntlich findet in der Zeitspanne 20. bis 31. Oktober 2011 laut Regierungsverordnung Nr. 36/2007 landesweit die Bestandsaufnahme der Bevölkerung und der Wohnungen statt. Die periodisch vorgenommenen Volkszählungen geben Aufschluss über die Entwicklung der Bevölkerung, sie bieten aber auch Informationen bezüglich des Bestandes der Wohnungen, sodass Aufklärung über die Wohnbedingungen erzielt wird, wie in dem Handbuch, das den Interviewern zur Verfügung gestellt wurde, vermerkt wird. Über Fernsehen und Rundfunk wurde mehr darüber bekannt gemacht, u. a. welchen Strafen man sich aussetzt, wenn man in dieser Zeit nicht erreichbar ist, um erfasst zu werden. Weniger erfuhr man über die Daten, die man zur Verfügung stellen muss. Bezüglich dieses wichtigen Vorhabens gab uns der Rechtsberater George Roșca, Geschäftsführer der öffentlichen lokalen Einwohnermeldebehörde des Bürgermeisteramtes von Kronstadt/Brașov, aufklärende Auskunft.

Ziele der bevorstehenden Volkszählung sind, ausführliche Informationen bezüglich Personenanzahl und Bevölkerungsdichte in den verschiedenen Landesgebieten, der demografischen und sozial-wirtschaftlichen Struktur, der Wohnungen und Wirtschaften der Personen, der Wohnbedingungen zu erhalten. Zusätzliches Ziel ist die Möglichkeit zu Vergleichen mit gleichartigen Volkszählungen, die früher im Land vorgenommen wurden oder international stattfanden. Gegenwärtig werden in Europa auch in anderen Ländern Volkszählungen durchgeführt. In Rumänien gab es nach der Wende von 1989 Volkszählungen 1992 und 2002. Hauptziel ist aber, wichtige und qualitätsvolle Informationen zu sammeln für die Politik der Regierungen in wirtschaftlichem und sozialem Bereich, einschließlich für die Forschung und die Geschäftswelt.

Welche Daten werden dabei aufgenommen? Wie George Roșca betont, werden alle rumänischen Staatsbürger mit festem Wohnsitz in Rumänien (gleich ob diese zu der Zeit der Zählung im Land oder ins Ausland verreist sind) erfasst sowie ausländische und staatenlose Personen, die ihren festen oder zeitweiligen Wohnsitz in unserem Land haben. Desgleichen werden Flüchtlinge und Personen aufgenommen, die Asyl oder die rumänische Staatsbürgerschaft beantragen, sowie Ausländer, die geschäftlich oder aus persönlichen Gründen hier leben. Nicht erfasst werden bei der Volkszählung ausländische Bürger der diplomatischen oder Konsular-Vertretungen, deren Familienmitglieder, ausländische Korrespondenten, die sich zur Zeit der Volkszählung im Lande befinden.

Wie werden die Informationen aufgenommen? Das geschieht laut den Erklärungen, die die jeweiligen Ansprechpartner bieten, betont unser Gesprächspartner. Fehlen die Personen in dieser Zeitspanne von ihrem Wohnort, wird deren Registrierung laut Angaben der anderen Familienmitglieder, Vorsitzenden von Wohngemeinschaften, Nachbarn gemacht, was in den Formularen festgehalten wird. Eingetragen werden die Daten aus dem Personalausweis, bei minderjährigen Kindern aus dem Geburtsschein. Personen, die nicht lesen oder schreiben können, werden laut ihren mündlichen Angaben registriert. Personen, die schwer erreichbar sind, da sie etwa durch die Arbeitsstelle sehr beansprucht sind, müssen schriftlich verständigt werden und ihnen wird ein neuer Zeitpunkt angegeben, zu dem sich der Befrager wieder einstellt.

Es ergibt sich auch die Frage, was mit den vertraulichen persönlichen Daten geschieht, die man angibt oder beim Nachbarn oder dem Vorsitzenden der Wohngemeinschaft hinterlässt. Unser Gesprächspartner erläutert, dass einleitend mit dem vom Bürgermeisteramt entsandten Befrager ein Vertrag abgeschlossen wird, laut dem sich dieser verpflichtet, die gebotenen Daten als vertraulich zu behandeln, diese keinesfalls an andere Personen oder Institutionen weiterzuleiten, die mit der Volkszählung nichts zu tun haben. Die von den Bewohnern angegeben Daten dürfen nicht auf eigene Initiative vom Interviewer oder den Statistikern geändert werden. Sämtliche erhaltenen Daten haben nur einen statistischen Zweck.

Zurückhaltung gibt es bei vielen Personen bezüglich der Angabe der persönlichen Kennnummer (CNP). Diesbezüglich muss man nicht besorgt sein, meint Rechtsberater Roșca. Im Falle, dass man doch Bedenken hat, sollte man diese Personenkennnummer nicht angeben. Zwar sind Strafen vorgesehen, die von 2000 bis 5000 Lei reichen können, falls man sich weigert, mit Absicht nicht die geforderten Daten zu bieten, aber das trifft nicht für die Angabe der persönlichen Kennnummer zu.

Was die persönlichen Daten betrifft, beziehen sich diese auf Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Wohnort, Beruf, Beschäftigung, Ehestand, Staatsbürgerschaft, Nationalität, Religion. Laut dem Handbuch des Landesinstituts für Statistik wird bei der ethnischen Zugehörigkeit gegebenenfalls nur  deutsch „german“ angegeben, nicht auch Sachse, Schwabe, Zipser. Aber auch diese werden zu den Deutschen gezählt, wie von offizieller Seite wiederholt unterstrichen wurde. Bezüglich der Religion wird bei den Evangelischen die evangelisch-lutherische Zugehörigkeit A. B. als  „Evanghelică de confesiune augustană“ angegeben. Im gegebenen Fall sollte man diese unmissverständlichen Angaben liefern.

Die Wohngebäude werden ebenfalls in die Bestandsaufnahme aufgenommen. Diesbezüglich sollte man vorbereitet sein, um dem Interviewer die im Formular vorgegebenen Fragen über die Eigentumswohnung beantworten zu können: Fläche, Anzahl der Zimmer, Baumaterial, aus dem das Haus errichtet wurde, Baujahr. Gleiches trifft auch für die Gebäude zu, die als gemeinnützige Wohneinheiten wie Schulinternate, Studentenheime, Schlafräume für Arbeiter, Kinderhorte, Altenheime, Hotels, Krankenhäuser, Schutzhütten dienen. Desgleichen werden auch die in Bau befindlichen Gebäude registriert.
Weitere Informationen bieten die Bürgermeisterämter landesweit, auf deren Internetseiten sich die wichtigsten Daten über die bevorstehende Volkszählung befinden.