Veränderungen im rumänischen Verkehrsgesetz

Auch Mopedfahrer brauchen Führerschein

Motorradfahrer dürfen nicht mehr nebeneinander auf der Straße fahren, sondern nur in einer Reihe.
Foto: Zoltán Pázmány

Die Änderungen am rumänischen Verkehrsgesetz sind am 8. August 2013 in Kraft getreten. Die wichtigsten Veränderungen beziehen sich auf die Vorschriften für Fahrrad- und Mopedfahrer. Demzufolge sieht das neue Verkehrsgesetz vor, dass alle Fahrradfahrer einen Identitätsausweis dabei haben, wenn sie unterwegs sind. Gleichzeitig dürfen sie die Straße über den Zebrastreifen nur dann überqueren, wenn sie vom Fahrrad absteigen. Darüber hinaus werden sie nur dann am Straßenrand bzw. auf der Notfallspur fahren dürfen, wenn es keinen speziellen Fahrradweg gibt. Moped- und Motorradfahrer, aber auch Fahrer, die Ware befördern, dürfen keine Personen, die betrunken sind, auf dem Moped, Motorrad bzw. im Auto mitnehmen. Die Besitzer eines Führerscheins der Kategorien B, BE, C oder CE dürfen auch Traktoren lenken. Personen, die einen Führerschein der Kategorie B besitzen, dürfen nur Traktoren mit einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen plus Anhänger fahren.

Geplant, aber noch nicht in Kraft getreten, sind Veränderungen bezüglich der Art und Weise, wie die Führerscheinprüfung für die Kategorie A (Motorräder) verlaufen wird. Laut neuer Regelung, die Innenminister Radu Stroe bekannt gab, soll es auch eine praktische Führerscheinprüfung geben, bei der der Prüfling durch die Stadt fahren wird. Bisher mussten die Prüflinge allein auf dem Fahrplatz einige Grundfahraufgaben bewältigen bzw. ein paar Achter drehen, künftig sollen sie jedoch durch die Stadt fahren und dabei den Fahrlehrer auf dem Rücksitz befördern müssen. Dahinter wird ein Polizeiwagen fahren, in dem der Prüfer sitzt und per Kopfhörer die Fahranleitungen durchgibt. Die neue Regelung sieht auch vor, dass die praktische Führerscheinprüfung mit einem Motorrad von einer Kapazität von 600 Kubikzentimetern und 180 Kilogramm erfolgt. Demzufolge sollten auch alle Fahrschulen mit solchen Motorrädern ausgestattet sein.

„Ich finde es schon gut, dass sich etwas bei der Führerscheinprüfung für Motorräder verändert. Wir haben jahrelang die Prüfung wie vor 30-40 Jahren abgelegt“, sagt der Temeswarer Raul Năstăsoiu (30), der selbst die Fahrschule 2001 mit einem Minsk-Motorrad von 120 Kubikzentimetern absolviert hat. „Es war schrecklich, es hatte keine Hinterradbremsen“, erinnert sich der gelernte Wirtschaftswissenschaftler, der es vor allem begrüßt, dass man die Fahrschule und -prüfung nicht mehr mit einem „Fahrrad mit Motor“ absolvieren darf. Was er aber als nicht korrekt empfindet, ist das Befördern des Fahrschullehrers auf dem Rücksitz. „Das deutsche Modell müsste man auch hierzulande einführen. Dort sitzen Prüfer und Fahrschullehrer in einem Auto hinter dem Prüfling und erteilen Anleitungen per Walkie-Talkie“, sagt der Temeswarer. Seiner Meinung nach sei es nicht angebracht, dass der Fahrlehrer das Risiko auf sich nimmt, vom Lehrling befördert zu werden. Dass nun auch Mopedfahrer einen Führerschein brauchen, sei eine gute Sache. Es müsse allerdings eine leichtere Führerscheinprüfung für diese Kategorien geben.

Eine weitere Veränderung im Verkehrsgesetz, die Moped- und Motorradfahrer beachten müssen, sieht vor, dass diese nicht mehr am Straßenrand bzw. auf der Notfallspur fahren dürfen, sondern die normalen Fahrbahnen benutzen.