Fast 50 Millionen Bürger der Europäischen Union gehören einer sprachlichen oder nationalen Minderheit an, das sind knapp zehn Prozent. „Sie stehen für 89 Prozent ihrer Vielfalt“, heißt es in einer Anfrage, die der damalige FUEN-Präsident und EU-Parlamentarier Loránt Vincze im Februar als Erstunterzeichner zusammen mit 22 anderen Abgeordneten an die EU-Kommission richtete.
In der Anfrage verwiesen die Abgeordneten darauf, dass in den vergangenen 40 Jahren zwei Drittel dieser Minderheiten einen erheblichen zahlenmäßigen Schwund verzeichnet haben, nur wenige hingegen ein Wachstum. Diese alarmierende Erkenntnis ist das Ergebnis einer Studie mit dem Titel „Sprachenvielfalt und kulturelle Vielfalt – Minderheitensprachen und minorisierte Sprachen als Teil der sprachlichen und kulturellen Vielfalt Europas“, die Paul Videsott, der wissenschaftliche Leiter des Südtiroler Volksgruppeninstituts, erarbeitet und im Januar 2024 vor dem Petitionsausschuss des Europaparlaments vorgestellt hatte.
Die Abgeordneten wollten nun von der EU-Kommission wissen, was die Kommission zu tun gedenke, um – unter Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten – alteingesessene nationale und sprachliche Minderheiten besser zu unterstützen und dagegen vorzugehen, dass sie Gegenstand von Hetze und Diskriminierung sind.
Weiters fragten die EU-Parlamentarier, ob die Kommission gedenke, die Ausarbeitung von EU-weiten Maßnahmen zu fördern, mit denen dem Rückgang entgegengewirkt wird und die Rechte von Angehörigen alteingesessener nationaler und sprachlicher Minderheiten konkret gewahrt werden, „zumal sie bereits zuvor auf der Grundlage derselben Zuständigkeit vorausschauende Maßnahmen ergriffen hat, um andere Minderheitengruppen zu unterstützen“, wie es in der Anfrage heißt. So hat die EU-Kommission beispielsweise Ende 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet wegen der Verletzung der Rechte von homosexuellen Menschen.
Am 5. Juni hinterlegte Michael McGrath, der irische EU-Kommissar für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit, seine schriftliche Antwort. McGrath verweist darauf, dass laut EU-Charta „jede Diskriminierung, auch aus Gründen der ethnischen oder sozialen Herkunft, der Sprache oder der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, verboten“ sei. McGrath versucht, die Kommission indirekt aus der Verantwortung zu nehmen, indem er schreibt: „Da die Charta für die Mitgliedstaaten nur bei der Durchführung von EU-Recht gilt, stellt die Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit sicher, dass die Grundrechte und insbesondere das Recht auf Nichtdiskriminierung geachtet werden.“ Für die Anliegen nationaler Minderheiten sind nach dieser Auslegung also allein die EU-Mitgliedsstaaten zuständig.
Auf den ersten Teil der Frage, nämlich was die Kommission tun könne, um unter Achtung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten nationale und sprachliche Minderheiten zu unterstützen, geht McGrath gar nicht ein und verweist darauf, dass „die Kommission nicht befugt ist, in mutmaßlichen Einzelfällen von Diskriminierung, Hetze oder Hasskriminalität gegenüber den nationalen Behörden tätig zu werden.“





