Verbraucherschutz ist europaweit von großer Bedeutung, sodass europäische Rechtsvorschriften einheitliche Grundsätze dazu regeln. Grundlage dieses Anliegens sind u.a. Art. 114 und 169 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Mitgliedstaaten treffen gezielte und detaillierte Regelungen für die Gewährleistung dieser Rechte und Sicherheiten für Verbraucher. Rumänien ist in dieser Angelegenheit keine Ausnahme. Nachstehend werden einige der allgemeinen rechtlichen Pflichten zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes in Rumänien vorgestellt.
Grundsatz: Pflicht zur Informierung der Verbraucher
Das primäre Gesetz für den rumänischen Verbraucherschutz ist die Regierungsverordnung Nr. 21/1992. Sie enthält Pflichten, die Hersteller, Verpacker, Importeure, Distributoren bzw. Verkäufer grundsätzlich zu beachten haben.
Verbraucher müssen hiernach u. a. über die wichtigsten Charakteristika der Waren, u. a. Marktnamen, Marke, Quantität (Anzahl der zusammen verkauften Produkte, z. B. in derselben Verpackung, Volumen in Liter oder Gewicht usw.), vorgesehene Nutzung, technische Merkmale, vorhersehbare Risiken der Nutzung, Sicherheitsinformationen zum Transport, Lagerung, Aufbewahrung, Anschrift des Herstellers/Importeurs/Distributors, etc. informiert werden.
Alle diese Informationen müssen den Verbrauchern in rumänischer Sprache zugänglich gemacht werden. Sie müssen zudem lesbar, eindeutig und leicht zu verstehen sein, und in einer Form, die keine Löschung der Information zulässt, sowie an leicht zugänglichen Stellen angebracht werden.
Die Verpflichtung impliziert, dass Verbraucher über die wichtigsten Elemente der Waren und Bedingungen des Kaufs (Preis, Garantie u. a.) informiert werden, bevor diese eine Entscheidung zum Kauf von Waren treffen. Eventuelle Handels-, Industrie-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisse dürfen nicht für die Verweigerung der Angabe dieser Informationen geltend gemacht werden.
Angabe der Preise
Ein wichtiger Punkt, über den Verbraucher in Rumänien informiert werden müssen, ist natürlich der Preis. Dieser muss sichtbar, leicht zugänglich und unmissverständlich angegeben werden. Verbraucher müssen auch über den Endpreis informiert werden, der alle Gebühren, Steuern (z. B. USt.) oder andere Kosten für Endverbraucher beinhaltet.
Die Angabe einiger Steuern oder Gebühren fällt ebenfalls in diese Pflicht des Verkäufers. Z. B. muss er für Elektrowaren die „Grüne Gebühr (rum. Timbrul Verde)“, die nach der Richtlinie 2012/19/EU berechnet wird, nebst dem Preis der Ware angeben, die aber im Endpreis beinhaltet sein muss. Diese wurde auch durch die rumänische Regierungsverordnung Nr. 5/2015 ins nationale Recht umgesetzt.
Der Preis muss unbedingt in RON angegeben werden, auch wenn andere Währungen verwendet werden. Hier sollte auf Unmissverständlichkeit geachtet werden; in der Praxis kommt es oft dazu, dass Kunden aufgrund von Schwierigkeiten, den Preis in RON zu identifizieren, missverständliche Verhaltensweisen der Verkäufer rügen.
Sicherheitsmerkmale, Warnhinweise und -Zeichen
Für bestimmte Artikel gilt eine Verpflichtung der Verkäufer, die Einhaltung bestimmter Standards der verkauften Ware zu sichern. Bevor die Waren zum Kauf angeboten werden, muss ein Verkäufer, gemäß (unter anderem) der Regierungsverordnung Nr. 99/2000 prüfen, ob auf der Verpackung der Waren das Kennzeichen des Europäischen Sicherheits- und Gesundheitsstandards (CE, das für conformité européenne steht) angebracht wurde.
Sollten Waren für einige Verbraucherkategorien nicht geeignet sein, so müssen Warnhinweise oder Warnzeichen auf den Verpackungen angebracht sein. Z. B. gilt für Spielzeug die Verpflichtung zur Warnung, wenn bestimmte Waren für Kinder unter einem bestimmten Alter (z. B. 3 Jahre) nicht geeignet sind.
Gewährleistung
Verkäufer sind auch verpflichtet, Verbrauchern für die meisten Produkte über mindestens zwei Jahre die Mangelfreiheit zu gewährleisten. Die Garantie muss spätestens im Moment des Verkaufs, auf einem nachhaltigen, dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Dazu gehören auch die Maßnahmen und Möglichkeiten, die dem Verbraucher zur Verfügung stehen, damit eventuelle Mängel der Waren beseitigt werden.
Praxis
Verbraucherschutz wird durch die Behörden in Rumänien ernst genommen. Die rumänische Behörde für Verbraucherschutz (Agenția Națională pentru Protecția Consumatorului) berichtet auf ihrer Inernetseite periodisch über hohe Bußgelder, die Unternehmen wegen Mängeln bzgl. der Informierung von Verbrauchern auferlegt werden. Solche Mängel können sogar zum Verbot des Verkaufs bestimmter Waren oder, in extremis, zur vorübergehenden Einstellung der wirtschaftlichen Aktivität eines Verkäufers führen. Daher ist es immer ratsam, die Grundsätze des Verbraucherschutzes zu prüfen und anzuwenden.
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