Bukarest (Mediafax/ADZ) - Entsprechend dem neuen Absichtsschreiben an den Internationalen Währungsfonds (IWF) und an die EU-Kommission verpflichtet sich die rumänische Regierung von der Einführung eines Privatinsolvenzrechtes, des Gesetztes zur Schuldeneintreibung oder der Änderung des Eilerlasses OUG 50/2010 abzusehen. Dies seien Regelungen, welche die Kreditdisziplin der Schuldner – die wesentlich für die Finanzstabilität sei – untergraben würden, und deswegen zu vermeiden seien, heißt es in einer Meldung der Nachrichtenagentur Mediafax von Donnerstag, die aus dem Absichtsschreiben zitiert.
Weiter heißt es, dass bezüglich einer neuen Konsumentenschutzregelung aus der neuen Zivilprozessordnung (ZPO; rum. cod de procedură civilă) zunächst eine Auswirkungsstudie – insbesondere hinsichtlich Kreditverträge – verwirklicht werden soll und es sollen alle wichtigen betroffenen Seiten öffentlich zu Rate gezogen werden.
Im Februar dieses Jahres hatte die Regierung per Eilerlass das Inkrafttreten eines Artikels der ZPO, welcher es der Behörde für Konsumentenschutz (ANPC) oder Konsumentenverbänden erlaubt hätte, missbräuchliche Klauseln in Dienstleistungsverträgen – inklusive Bankkrediten – kollektiv vor Gericht anzufechten, auf den 1. Juli verschoben.
Die Nationalbank (BNR) sowie Finanzinstitute wollen – auf die Finanzmarktstabilität hindeutend –, dass missbräuchliche Klauseln in Kreditverträgen nur vom Obersten Gericht, nicht aber von tieferen Instanzen kollektiv geändert werden können. Eine Auswirkungsstudie der Nationalbank beziffert die Verluste im Finanzsystem auf fünf Milliarden Lei (1,1 Milliarden Euro), sollte die Konsumentenschutzregelung aus der ZPO wie vorgesehen in Kraft treten, so Mediafax.
BNR und IWF haben sich schon 2010 dem Eilerlass 50/2010, der Banken zu mehr Transparenz bei Kreditkosten gezwungen hätte, widersetzt, mit der Begründung, dass es keine Auswirkungsstudie auf den Finanzmarkt gäbe.