Immer mehr natürliche und juristische Personen investieren in Aktien, Anleihen, ETFs, Investmentfonds oder Kryptowährungen. Andere erzielen Erträge aus Zinsen, Dividenden und der Übertragung von Wertpapieren. Das rumänische Steuergesetzbuch fasst diese (und andere) als Einkünfte aus Investitionen zusammen. Nachfolgend stellen wir die Grundsätze ihrer Besteuerung dar.
1. Dividendenerträge
Von Gesellschaften an natürliche Personen ausgeschüttete Dividenden werden mit 10 Prozent besteuert, wobei die Steuer an der Quelle einbehalten wird. Infolge dieser Quellenbesteuerung erhält der Aktionär/Gesellschafter den Nettobetrag der Dividenden.
Etwas komplizierter ist die Situation für in Rumänien steueransässige Personen, die Dividenden aus dem Ausland erhalten. Sie müssen diese Dividenden in Rumänien versteuern, wobei die bereits in einem anderen Staat gezahlte Steuer in Rumänien durch die Anwendung internationaler Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet werden kann.
2026 wird der Steuersatz für Dividenden erhöht. Gebietsansässige und gebietsfremde natürliche und juristische Personen werden für Dividenden, die ab dem 1. Januar 2026 ausgeschüttet werden, statt 10 Prozent 16 Prozent schulden, sofern keine Ausnahmen greifen.
2. Zinserträge
Für Bankzinsen gilt ein Steuersatz von 10 Prozent; auch diese Steuer wird von der Bank einbehalten. Hingegen sind Zinsen für Staatsanleihen, die für die Bevölkerung bestimmt sind, steuerfrei, weswegen diese als Anlage immer beliebter werden. In diesem Jahr machten die von der Bevölkerung gekauften Staatsanleihen laut Presse etwa 20 Prozent der Staatsverschuldung Rumäniens aus.
3. Erträge aus der Übertragung von Wertpapieren
Derzeit sieht das Steuergesetzbuch je nach Haltedauer eine differenzierte Besteuerung der Gewinne aus der Übertragung von Wertpapieren vor. So gilt für Wertpapiere, die mehr als 365 Tage nach ihrem Erwerbsdatum veräußert werden, ein Steuersatz von 1 Prozent auf den Gewinn aus der Übertragung. Bei einer Übertragung innerhalb von weniger als 365 Tagen ab dem Erwerbsdatum unterliegen die Gewinne einem Steuersatz von 3 Prozent. Dieselben Bedingungen gelten für Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten. Die Verpflichtung zur Berechnung und Einbehaltung der Einkommensteuer an der Quelle obliegt den Brokern bei jeder Überweisung/Transaktion.
Investitionen in Kryptowährungen sind ins Visier der rumänischen Steuerbehörden geraten, da die Plattformen, auf denen die Transaktionen stattfinden, i. d. R. keine Quellensteuer einbehalten. Daher müssen Steuerzahler für Gewinne aus solchen Transaktionen eine jährliche Steuererklärung einreichen. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent des mit jeder Transaktion erzielten Gewinns, berechnet als positive Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis, einschließlich der direkten Kosten der Transaktion.
4. Erträge aus der Übertragung von Anlagegold
Der Gewinn aus dem Verkauf von Anlagegold wird als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Anschaffungswert einschließlich der damit verbundenen Kosten ermittelt. Für Gewinne dieser Art müssen Steuerzahler eine jährliche Steuererklärung einreichen; der darauf angewandte Steuersatz beträgt 10 Prozent.
5. Erträge aus der Auflösung einer juristischen Person
Das steuerpflichtige Einkommen aus der Liquidation einer juristischen Person entspricht der Differenz zwischen den Ausschüttungen in bar oder in Sachwerten und der Stammeinlage der begünstigten natürlichen Person. Der auf diese Einkünfte angewandte Steuersatz beträgt 10 Prozent. Die Steuer wird von der sich in Liquidation befindenden Gesellschaft einbehalten und muss bis zur Einreichung des endgültigen Liquidationsberichts an den Staatshaushalt abgeführt werden.
Exkurs: Krankenversicherung
Natürliche Personen, die Einkünfte aus Kapitalanlagen erzielen, müssen deren Höhe in einem Steuerjahr analysieren, um festzustellen, ob sie die jährliche einheitliche Erklärung für die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags (CASS) einreichen müssen. Es gibt drei Bemessungsgrenzen für die Zahlung des CASS: 6, 12 oder 24 Bruttomindestlöhne. Für das Jahr 2025 beträgt der Bruttomindestlohn 4050 Lei. Personen, die Nettoeinkünfte aus Investitionen, aber auch aus anderen Quellen (Mieten, Rechte an geistigem Eigentum usw.) unterhalb der Obergrenze von 6 Bruttomindestlöhnen erzielen, sind nicht verpflichtet, die jährliche Erklärung einzureichen.
Fazit
Die Besteuerung von Kapitalerträgen ist ein sich ständig weiterentwickelnder Bereich, der sowohl von der Dynamik der Märkte als auch von den Haushaltszwängen des Staates beeinflusst wird. Für Anleger ist die Kenntnis der Steuervorschriften nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Form des finanziellen Schutzes. Ein richtig verstandenes Steuersystem ermöglicht eine langfristige Planung, die Optimierung der Erträge und die Vermeidung von Compliance-Problemen.
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