Bukarest (ADZ) - Über kollektive Prozesse gegen missbräuchliche Klauseln in Bankkrediten solle – als gesetzliche Ausnahmeregelung – in letzter Instanz das Oberste Gericht urteilen. Dies erklärte am Dienstag der Vizegouverneur der Rumänischen Nationalbank (BNR) Bogdan Olteanu im Rahmen eines von der BNR veranstalteten Seminars. Olteanu begründete seinen Standpunkt damit, dass auf diese Art einheitliche Beschlüsse welche weite Teile der Bevölkerung betreffen, erreicht würden.
Der BNR-Vizegouverneur steht damit auf der Seite des Rumänischen Bankenverbands (ARB), dessen Präsident, Radu Gheţea, kürzlich ebenfalls bei einem Seminar der Nationalbank erklärt hat, dass Banken missbräuchliche Klauseln in Verträgen dann ändern würden wenn das Oberste Gericht darüber urteilt und wenn der Prozess von der Nationalen Behörde für Konsumentenschutz (ANPC), nicht jedoch von Konsumentenverbänden, eröffnet würde. Bogdan Olteanu unterstrich auch, dass die Nationalbank die Stabilität und das gute funktionieren des Bankensystems anstrebt und nicht Banken oder ihre Aktionäre schützen will.
Anfang Februar wurde auf Druck der Banken hin per Eilerlass beschlossen, das Inkrafttreten eines Artikels der neuen Zivilprozessordnung (ZPO; rum. cod de procedurã civilã), welcher es der Behörde für Konsumentenschutz oder Konsumentenverbänden erlaubt hätte missbräuchliche Klauseln in Dienstleistungsverträgen – inklusive Bankkrediten – kollektiv vor Gericht anzufechten, auf den 1. Juli zu vertagen. Banken schätzten die Verluste die durch das Inkrafttreten dieses Artikels erzeugt würden auf mehrere hundert Millionen Euro.