CAEN Rev 3 – Aktualisierung der Tätigkeitsgegenstände der Gesellschaften

Es ist allgemein bekannt, dass für jede wirtschaftliche Betätigung in Rumänien die sog. CAEN-Codes zu verwenden sind. Wir nehmen eine neuliche Anpassung der Gesetzgebung in diesem Bereich zum Anlass, die wesentlichen Regeln und Hintergründe zu beschreiben.

Bedeutung

CAEN ist das Akronym für die nationale statistische Klassifikation der Wirtschaftszweige in Rumänien. Diese Klassifikation entspricht der NACE Klassifikation, die für „Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne“ steht. 

Diese Klassifikation wurde von dem Statistikamt Rumäniens herausgegeben, um die Gruppierung von Daten bezüglich der „statistischen Einheiten“ nach Homogenitätskriterien zu ermöglichen, wie z. B. einen Betrieb oder eine Gruppe von Betrieben, die eine wirtschaftliche Einheit, ein Unternehmen, bilden. Aus praktischer Sicht ist die NACE Klassifikation von Bedeutung, da alle rumänischen Gesellschaften ihren Unternehmensgegenstand anhand der darin vorgesehenen Codes definieren müssen.

Neuregelung

Am 25. April 2024 wurde im Amtsblatt Rumäniens Nr. 385, die Verordnung Nr. 377 vom 17. April 2024 über die Aktualisierung der Klassifikation der Wirtschaftszweige der Volkswirtschaft – CAEN Rev. 3 – veröffentlicht, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.

Obwohl die in der aktuellen CAEN Rev. 2 (Verordnung 337/2007) festgelegten Klassifizierungsregeln unverändert bleiben, wird die Klassifizierung nach CAEN Rev 3 mehrere Änderungen enthalten. So werden manche CAEN-Codes die gleiche Bezeichnung, aber eine verschiedene Nummer erhalten, andere hingegen werden die gleiche Nummer haben, jedoch eine andere Bezeichnung. Das Statistische Amt der Europäischen Union hat die Korrelationstabellen zwischen den beiden Klassifikationen, NACE Rev. 2 (die derzeitige rumänische CAEN Rev. 2) und der NACE Rev. 2.1 (die künftige rumänische CAEN Rev. 3) erstellt. Diese sind hier verfügbar: ec.europa.eu/eurostat/web/nace/correspondence-tables.

Bedeutung in der Praxis: Autorisierte Tätigkeiten und Verfahren

Jede Gründungsurkunde einer rumänischen Gesellschaft hat den Unternehmensgegenstand der Gesellschaft mit Verweis auf die entsprechenden Codes aus der CAEN-Klassifizierung genau anzugeben. Es empfiehlt sich, den Unternehmensgegenstand präzise zu fassen, sodass alle genehmigungspflichtigen bzw. steuerlich relevanten Tätigkeiten umfasst sind. Eine Ausweitung bzw. Änderung des Tätigkeitsbereiches kann jederzeit durch Änderung der Gründungsurkunde durchgeführt werden.

Bei der Gründung wird u. a. die Autorisierung der für die Tätigkeit der Gesellschaft erforderlichen CAEN-Codes beantragt. War es bis Dezember 2022 möglich, nur einen Teil der in der Gründungsurkunde vorgesehenen CAEN-Codes zu autorisieren, ist dies mittlerweile nicht mehr zulässig. Dies soll dazu führen, dass Gesellschaften bereits bei der Gründung eine Entscheidung über den Umfang der Tätigkeiten, die sie in der Praxis tatsächlich ausüben werden, treffen sollten, sodass nicht pauschal große Teile der offiziellen Klassifizierung im Unternehmensgegenstand aufgelistet werden.

Die Tätigkeiten werden in einer vom Handelsregister standardisierten Erklärung aufgelistet, wobei darin genau angegeben werden muss, welche Tätigkeiten beim Sitz, bei den Betriebsstätten, oder außerhalb, d. h. bei Dritten bzw. Geschäftspartnern, durchgeführt werden. Diese Erklärung muss bei der Gesellschaftsgründung und bei jeder Sitzverlegung oder Gründung einer Betriebsstätte beim Handelsregister eingereicht werden.

Aufgrund dieser Erklärung erstellt das Handelsregister eine Bescheinigung zur Genehmigung der Durchführung der betreffenden Tätigkeiten durch die Gesellschaft.

Pflicht für die Gesellschaften

Die Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der neuen CAEN Klassifizierung wird ab dem 1. Januar 2025 zwingend sein. Es ist zu erwarten, dass für die Umsetzung dieser Verpflichtung weitere Ausführungsregelungen erlassen werden. 

Derzeit ist noch unklar, ob alle Gesellschaften nach dem 1. Januar 2025 verpflichtet sein werden, eine Aktualisierung ihres Tätigkeitsgegenstandes gemäß CAEN Rev. 3 zu beantragen, oder ob das rumänische Handelsregister die aktuellen CAEN-Codes automatisch auf CAEN Rev. 3 umstellen wird.

Fazit

In Anbetracht der Erfahrung mit der vorherigen Änderung der NACE bzw. CAEN-Klassifizierung (Rev 2 Fassung), bei der die Anpassung der Gründungsurkunden der Gesellschaften einen aus bürokratischer Sicht aufwändigen Prozess dargestellt hat, der sich über mehrere Monate erstrecken konnte, wird die aktuelle Änderung voraussichtlich ähnliche Herausforderungen für die Unternehmen stellen. 


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