Beginnend mit dem 1. April 2022 soll das Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung („MDLPA“) den größten Aufruf zur Einreichung von Projekten mit der bisher größten Finanzierung für Energieeffizienz und Erdbebensicherheit von Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden, finanziert über den Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplan („PNRR“) und verwaltet von MDLPA, starten, so der Entwicklungsminister Cseke Attila in einer Pressekonferenz vergangene Woche.
Am 24. März 2022 wurde die Anordnung des MDLPA Nr. 434/2022 über die Genehmigung der De-minimis-Beihilferegelung „Unterstützung für die Umsetzung des PNRR im Rahmen des Aufbau- und Resilienzmechanismus – Integrierte / Moderate oder Tiefenenergiesanierung von Mehrfamilienwohngebäuden („Beihilfeprogramm“) im Amtsblatt Rumäniens veröffentlicht. Das Beihilfeprogramm ist Teil eines umfangreichen Programms1, das von MDLPA verwaltet wird, wodurch zu den vorgenannten Zwecken im Zeitraum 2022 bis 2026 Mittel im Rahmen des PNRR an lokale Behörden geleitet werden.
Ziel und Zweck des Beihilfeprogramms
Das Beihilfeprogramm soll eine De-Minimis- Beihilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für folgende Projekte in Mehrfamilienwohngebäuden gewähren:
- Investitionen in thermische Sanierungsarbeiten an Heizungsanlagen oder am Warmwasserversorgungssystem;
- Installierung alternativer Systeme zur Erzeugung von Strom und/oder Wärme für den Eigenverbrauch unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen;
- Installierungs-, Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten an Klimaanlagen und/oder mechanischen Lüftungssystemen zur Gewährleistung der Raumluftqualität;
- Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten an Beleuchtungsanlagen in Gebäuden;
- Einbau von integrierten Energiemanagementsystemen für Gebäude;
- Einbau von intelligenten Überschattungssystemen für die heiße Jahreszeit;
- Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung, auch zwecks Vorbereitung der Gebäude für die Integrierung von intelligenten Energieeffizienzlösungen.
Begünstigte des Beihilfeprogramms
Die Finanzierung durch das De-Minimis-Beihilfeprogramm soll entweder Eigentümergemeinschaften aus finanzierungsberechtigten Mehrfamilienwohngebäuden bzw. bestimmten Unternehmen, die Eigentümer von Gewerbeflächen in finanzierungsberechtigten Mehrfamilienwohngebäuden sind, zu Gute kommen.
Zwischen Eigentümergemeinschaften und der MDLPA werden im Wesentlichen die lokalen Behörden als Vermittler agieren. Eigentümergemeinschaften müssen einen Beschluss fassen, um den PNRR-Förderantrag zu genehmigen.
Um vom Beihilfeprogramm zu profitieren, müssen Unternehmen einige Bedingungen erfüllen. U. a. müssen sie im Sinne der EU-Verordnung 1.407/2013 „einziges Unternehmen“ sein, sich nicht in Konkurs- oder Liquidation befinden, die Geschäftstätigkeit nicht eingestellt haben, nicht Gegenstand eines Vergleichs mit Gläubigern sein oder Geschäfte von einem gerichtlichen Verwalter führen lassen, bzw. in finanzierungsberechtigten Mehrfamilienwohngebäuden (Mit-) Eigentümer von Räumlichkeiten mit anderen als Wohnzwecken sein.
Wie soll die Beihilfe gewährt werden?
Die Fördermaßnahmen im Rahmen dieser De- Minimis-Beihilferegelung bestehen aus nicht rückzahlbaren Finanzierungen aus europäischen und nationalen Mitteln.
Der Höchstwert der gewährten Beihilfe darf den Gegenwert von 200.000 Euro in Lei für ein Unternehmen, berechnet für den Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren (zwei vorangegangene Steuerjahre und das laufende Steuerjahr), nicht überschreiten.
Bei Miteigentum bemisst sich der durch die Beihilfe gewährte Wert anteilig nach dem Eigentumsanteil des Berechtigten gemäß den Eigentumsnachweisen.
Wichtig ist zu erwähnen, dass weder von den lokalen Behörden noch von den Eigentümern eine Kofinanzierung verlangt wird, jedoch gilt das Prinzip „first come – first served“. Die Fonds werden nach Bezirken territorialisiert, um eine ausgewogene Entwicklung auf dem Landesgebiet zu gewährleisten.
Fazit
In Zeiten stetig steigender Strom- und Gaspreise wird Energieeffizienzmaßnahmen und der Produktion von Energie für den Eigenverbrauch immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden müssen.
Neuste Änderungen des Energie- und Gasgesetzes betreffend Anlagen von Prosumern sowie der Energiegemeinschaften und deren Rechte und Pflichten passen genau in diesen Trend der Unterstützung der Energieproduktion zwecks Eigenverbrauch, sowie der Optimierung des Energieverbrauchs durch Einsatz intelligenter Energieeffizienzmaßnahmen, beginnend mit Mehrfamilienwohngebäuden und Unternehmen, die Eigentümer von Gewerbeflächen in solchen Mehrfamilienwohngebäuden sind. Eine passende Finanzierung vervollständigt nunmehr die gesetzlichen Möglichkeiten und ermöglicht so die Umsetzung.
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