Temeswar - Für Außenstehende ist es immer wie ein kleines Wunder, wenn bekannt wird, dass in Buchhaltungen und Personalbüros von Unternehmen ein wahres Chaos herrscht. Wer jedoch ein Seminar zu solchen Themen mit den zuständigen Behörden miterleben darf, hat einen anderen Einblick: Die Thematik ist überaus komplex, die Gesetzgebung ändert sich und die Zuständigen in den Betrieben sind mit ihrem Wissen längst nicht auf dem Niveau der Ansprüche und Erwartungen. Über die Temescher Industrie- und Handelskammer laufen deshalb regelmäßig Seminare zur Aufklärung des Personals, und die Beteiligung ist groß. Vor allem das Problem der Arbeitsverträge gibt manchem Unternehmen zu schaffen, wie sich vor Kurzem bei einem solchen Treffen herausstellte. Vor allem befristete Arbeitsverträge und Probezeiten sind ein heikles Thema, um sowohl dem Arbeitnehmer aber auch der Gesetzgebung gerecht zu werden.
„Ein Arbeitnehmer mit Teilnorm verfügt über die gleiche Urlaubszeit wie ein Angestellter mit voller Norm“, sagte die Leiterin des Temescher Arbeitsamtes, Ileana Tomoiaga, noch bevor die Frage aus dem Saal gestellt war – zu häufig ist dieser Aspekt wohl Thema beim Arbeitgeber. Zehn statt acht Arbeitsstunden an vier Wochentagen und dann einen Tag frei – das erlaubt das Arbeitsgesetz ebenfalls nicht. „Arbeitsverträge mit einem Pensum von zehn Stunden pro Tag sind nur in der Baubranche erlaubt. Alle anderen zusätzlich geleisteten Arbeitszeiten werden als Überstunden registriert und müssen dementsprechend vergütet werden“, so Ileana Tomoiaga.
Ein anderes Thema, an dem sich scheinbar die Geister häufig scheiden, sind Probezeiten, sowohl für Arbeiter wie auch für Führungskräfte. So können Probezeiten vorzeitig abgebrochen werden, also müssen Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber nicht die Fristen von 90 bzw. 120 Tagen abwarten, um einen zur Probe ausgestellten Vertrag kündigen zu können. Der Fall kann auch eintreten, dass ein Mitarbeiter noch während oder am Ende einer Probezeit einen anderen Posten bekleiden soll – in einer solchen Situation ist eine zweite Probezeit möglich. Eine dritte Probezeit wird jedoch vom Arbeitsamt nicht genehmigt.