Die jährliche einmalige Steuererklärung für Privatpersonen und Freiberufler, die 2024 fällig wird

Die ANAF hat kürzlich auf ihrer Website1 eine Broschüre über die einmalige Steuererklärung – Formblatt 212 – über die von Privatpersonen geschuldeten Einkommensteuern und Sozialversicherungsbeiträge veröffentlicht – für viele eine wichtige und relevante Änderung.

Wer ist zur Abgabe dieser einmaligen Steuererklärung verpflichtet?

Dies betrifft vor allem gebietsansässige Steuerpflichtige, die die Erklärung ausfüllen, wenn sie 2023 Einkünfte erzielt haben und/oder annehmen, dass sie 2024 Einkünfte erzielen werden aus:
•    selbstständige Tätigkeiten, Einkünfte aus sportlichen Aktivitäten;
•    Rechte an geistigem Eigentum;
•    Anteile an einer juristischen Person;
•    Leasing von Waren und Gütern;
•    Land- und Forstwirtschaft, Fischzucht;
•    Investitionen (Dividenden, Wertpapiergeschäfte, Zinsen, Kryptowährungen usw.);
•    Einkommen aus anderen Quellen.

Je nach Art des Einkommens und des angewandten Steuersystems wird die Erklärung wie folgt ausgefüllt:

1.    in Kapitel 1, mit den endgültigen Beträgen der im Jahr 2023 erzielten Einkünfte
2.    in Kapitel 2, mit den geschätzten Beträgen der im Jahr 2024 zu erzielenden Einkünfte

Welche Frist gilt für die Einreichung?

Bis zum 25. Mai des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Einkünfte erzielt werden, um die erzielten Einkünfte zu erklären und die endgültige Einkommenssteuer und die Sozialversicherungsbeiträge sowie die geschätzte Einkommenssteuer und die geschätzten Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln, die für das laufende Steuerjahr geschuldet werden. Da heuer der 25. Mai auf einen Samstag fällt, wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert, also bis zum 27. Mai 2024.

Gibt es Ausnahmen?

Einkünfte, für die bereits Steuern einbehalten wurden, werden NICHT gemeldet: dies betrifft Gehälter, aus Rumänien bezogene Renten oder andere Einkünfte, für die der Einkommenszahler Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnet und dem Steuerzahler mitgeteilt hat, wozu er verpflichtet ist.

Wenn das kumulierte Einkommen die Höchstgrenze von 12 oder 24 Gehältern überschreitet und der einbehaltene Beitrag auf der Grundlage der Höchstgrenze von 6 oder 12 Gehältern berechnet wurde, müssen die Steuerzahler nach Ablauf des Steuerjahres eine einmalige Erklärung abgeben und die Differenz bei der Zahlung des Beitrags feststellen.

Worauf muss ich im Jahr 2024 achten, was sind die wichtigsten Änderungen?

Mit dem Gesetz 296/2023 wurde die Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen eingeführt, die auf das Nettoeinkommen aus selbstständiger Tätigkeit ohne Kumulierung mit anderen Einkünften natürlicher Personen erhoben werden.
Außerdem wurde durch dieses Gesetz der fällige Krankenversicherungsbeitrag bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens für Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten und sportlichen Aktivitäten abzugsfähig.
Mit der Verordnung vom 08.12.2023 wurden die Tätigkeitscodes NACE 6202 und 6203 aus der Liste der Tätigkeiten gestrichen, für die die Einkommensnorm gilt.

Durch die Verordnung 115/2023 wurde das für 2023 geltende System der Realbesteuerung von Mieteinnahmen abgeschafft und für 2024 die Pauschalierung von 20% bei der Berechnung der Einkommensteuer wieder eingeführt. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass Ihr Mieter die entsprechende Einkommensteuer in Ihrem Namen als gesetzlich vorgesehene Verpflichtung einbehalten kann, wenn er ein Unternehmen oder eine buchführende Person ist.

Was passiert, wenn ich versäumt habe, die Unterlagen für die vergangenen Jahre einzureichen oder bestimmte Beträge zu melden?

Die ANAF hat mit der Versendung von Vorab-Informationsschreiben an natürliche Personen begonnen. Bitte beachten, dass natürliche Personen innerhalb von 30 Tagen antworten müssen.

Die Bescheide beziehen sich hauptsächlich auf Einkommen, die zwischen 2018 und 2021 erzielt wurden, und Einzelpersonen sollten Belege aufbewahren, wenn sie in diesen Jahren eine einmalige Steuererklärung abgegeben haben.
Die Erklärung über die geschuldeten Einkommensteuern und Sozialversicherungsbeiträge kann von den Steuerpflichtigen selbst korrigiert werden, wenn die aktuellen Angaben nicht mit jenen der zuvor eingereichten Erklärung übereinstimmen. Eine verspätete Einreichung und Zahlung kann zu Strafen oder Bußgeldern führen.

Fazit

Die gebietsansässigen Steuerzahler sollten die Berechnung und Erstellung der Steuererklärung rechtzeitig vornehmen. Wir empfehlen, dies nicht auf den letzten Tag zu verschieben. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass oft die Hilfe eines Experten erforderlich ist, insbesondere wenn eine Person mehrere Einkommensarten aus verschiedenen Quellen und/oder Gerichtsbarkeiten bezieht.


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