Im Bereich der staatlichen Überwachung des rumänischen Transportsystems wurden aufgrund der europäischen Regelungen wichtige Neuerungen eingeführt. Für den Gesetzgeber wird es wichtig, Waren (vor allem steuer- und zollrechtlich risikoreiche) auf ihrem inländischen oder innergemeinschaftlichem Verkehrsweg zu überwachen. Zu diesem Zweck werden die eingesetzten Mittel immer moderner und komplizierter.
Neue Methoden
Diese Übersicht beschreibt und vergleicht zwei moderne Mittel, die vor Kurzem im rumänischen Transportsystem eingeführt wurden.
Das e-Transportsystem (nachfolgend RO e-Transport) wurde durch die Dringlichkeitsverordnung 41/2022 eingeführt und am 15. Dezember 2023 durch die DVO 115/2023 ergänzt. Erst vor sehr kurzer Zeit erschien durch die AVR/ANAF Anordnung vom 5. Januar 2024 das Verfahren betreffend das RO e-Siegel System.
Regelungszweck
Sowohl RO e-Transport als auch RO e-Siegel bezwecken die Überwachung der Beförderung von Waren durch Verbindung mit den aktuellen Systemen des Finanzministeriums, um Steuermissbrauch zu vermeiden bzw. den Betrug im Handel mit (vor allem steuer- und zollrechtlich risikoreichen) Waren zu bekämpfen.
RO e-Transport
Informationen über die beförderten Waren, wie z. B. die Namen, Eigenschaften, Mengen, Werte, Ver- und Abladeorte, Details des Beförderungsfahrzeugs (Kennzeichen, Spediteur, usw.) müssen in das RO e-Transportsystem eingegeben werden. Aufgrund dieser Informationen wird der sog. ITU-Code, eine einmalige Nummer zur Identifikation der Produkte, erzeugt. Aufgrund dieser Nummer können die zuständigen Behörden eventuelle Ordnungswidrigkeiten und Abweichungen in der Lieferkette feststellen.
Seit dem Erlass der DVO 115/2023 sind nicht nur steuer- und zollrechtlich risikoreiche Produkte, sondern sämtliche internationale Produktlieferungen in den neuen RO e-Transportsystemen zu registrieren. Dies erfolgt durch die:
- Empfänger und Absender von exportierten und importierten Produkten;
- Begünstigte innergemeinschaftlicher Lieferungen in Rumänien;
- Lieferanten in Rumänien, die innergemeinschaftliche Lieferungen von Produkten durchführen;
- die Lagerstelle in Rumänien, im Fall von innergemeinschaftlichen Transporten von Produkten.
Laut derselben DVO soll der Verkehr von Transportfahrzeugen in Rumänien in Echtzeit per GPS monitorisiert werden (dies betrifft sowohl risikoreiche Produkte im Inlandsverkehr als auch alle Produkte im internationalen Verkehr). Zu diesem Zweck werden technische Mittel wie intelligente Tachografen und Fernkommunikationsgeräte benutzt.
Juristische Personen, die gegen die Verpflichtung, sich im e-Transportsystem anzumelden oder e-Transport-Dokumente zu erstellen und zu versenden, verstoßen, drohen Geldbußen von 5000 bis 100.000 Lei.
RO e-Siegel
Die Anwendung von RO e-Siegel sichert die Überwachung von steuer- und zollrechtlich risikoreichen Produkten (die während ihres Transports durch Rumänien zu missbräuchlichen Zwecken abgeladen werden können). Das System beruht auf einer Computeranwendung sowie intelligenten Geräten und ermöglicht den Behörden Zugriff auf Informationen über den Standort des Transportmittels, auf dem sie montiert sind.
Als steuer- und zollrechtlich risikoreich gelten Produkte in folgenden Situationen:
- Transit zwischen zwei Grenz-Zollämtern;
- Transit zwischen einem Grenz-Zollamt und einem Zollamt im Landesinneren;
- Verkehr im Inland mit verbrauchssteuerpflichtigen Waren;
- innergemeinschaftlicher Transit mit Risiko einer betrügerischen Ablagerung;
- innergemeinschaftliche Lieferung an einen Begünstigten, der ein steuerrechtliches Risiko darstellt.
Die Überwachung erfolgt durch autorisierte Vertreter der Zollämter und mobile Teams. ANAF übernimmt die Überwachung durch autorisierte Personen der Generaldirektion für Steuerbetrugsbekämpfung. Die Behörden nutzen intelligente Siegel-Geräte, die Status- und Positionsinformationen erfassen und an das E-Siegel-System übermitteln, um den Warenverkehr auf der Straße zu verfolgen.
Für den Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften betreffend die Anwendung und Überwachung der Integrität der e-Siegel werden die Fahrzeuglenker haftbar gemacht, die auch mit Geldbußen von 20.000 bis 50.000 Lei sanktioniert werden können.
Fazit
Beide e-Systeme dienen der Überwachung der im Gebiet Rumäniens transportierten Waren, unterscheiden sich jedoch. So betrifft RO e-Transport im Binnentransport eine bestimmte Liste von Produkten (z. B. Gemüse, Früchte, Getränke, Baumaterialien, Bekleidung, Fußbekleidung, Eisen- und Stahlprodukte) und alle internationalen Lieferungen, während RO e-Siegel für Waren angewendet wird, die steuer- und zollrechtlich wegen betrügerischer Ablagerung/Abladung ein Risiko darstellen können und Gegenstand verschiedener Verfahren in Rumänien sind (Transit, Export, innergemeinschaftliche Lieferungen usw).
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