Endlich Klarheit bei Verpflegungspauschalen? Steueramnestie und sonstige Änderungen

In den letzten Jahren gab es häufig Streitigkeiten infolge der Umqualifizierung durch die rumänische Steuerverwaltung ANAF von steuerfreien Verpflegungspauschalen (diurne), die Arbeitnehmern während Dienstreisen gewährt werden. Betroffen war vor allem (jedoch nicht ausschließlich) die Transportbranche. Diese Pauschalen wurden von der ANAF häufig als Lohneinkünfte eingestuft, welche anders als die klassischen „diurne“ allen Lohnabgaben unterliegen. In der Praxis hatten solche Streitigkeiten teils gravierende Ergebnisse zur Folge. 

Am 31. März 2022 wurde ein lang erwartetes Gesetz veröffentlicht, das eine Steueramnestie für die zwischen dem 1. Juli 2015 und dem 4. April 2022 entstandenen Steuerverbindlichkeiten festlegt. Zusätzlich sind einige weitere relevante Änderungen zu erwähnen.

Hintergrund 

In den vergangenen Jahren waren Steuerpflichtige aus gewissen Bereichen, wie z. B. Transport, Personaldienstleistungen, Bau etc. häufig gezielten Steuerprüfungen ausgesetzt, deren Zweck darin bestand, zu prüfen ob/inwiefern bestimmte Arbeitnehmer – v. a. diejenigen, mit „mobilem“ Arbeitsplatz – in rechtmäßiger Weise steuerfreie Verpflegungspauschalen erhalten. 

Diese Pauschalen unterliegen einer präferenziellen Steuerregelung, die sie von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit, sofern ihre Höhe den im öffentlichen Dienst festgelegten Schwellenwert multipliziert mit 2,5 nicht überschreitet. Das Arbeitsrecht sieht derartige Zahlungen allerdings nur für Entsendungen und Abordnungen vor, woraus sich ein Risiko in Sonderfällen wie Außendienst, Arbeitnehmerüberlassung etc. ergibt.

Zahlreiche Prüfungen führten daher zu Neueinstufungen der „diurne“ als Lohneinkünfte; Verzugszinsen und Säumniszuschläge erhöhten die Steuerlast nicht selten auf das Doppelte. 

Im Kontext der uneinheitlichen Rechtsprechung und auslegbaren Regelungen drängten Steuerpflichtige und Berufsverbände ständig auf (i) eine Steueramnestie für frühere Zeiträume und (ii) einen klaren und sicheren Rechtsrahmen für die Zukunft. 
Infolgedessen ist am 4. April 2022 das lang erwartete Gesetz, das die Steueramnestie regelt, in Kraft getreten.

Wem kommt die Steueramnestie zugute?

Entsprechend dem Gesetz werden Steuerverbindlichkeiten nebst steuerlichen Nebenleistungen infolge von Umqualifizierungen der Pauschalen für In- und Auslandsreisen seitens ANAF zwischen dem 01.07.2015 und dem 04.04.2022 gelöscht.

Zudem können Steuerpflichtige, die solchen Umqualifizierungen unterzogen wurden und die festgelegten Steuerverbindlichkeiten bezahlt haben, deren Erstattung verlangen.

Die Zustellung von Steuerbescheiden, die infolge von Steuerprüfungen Verpflichtungen infolge der obigen Umqualifizierungen festlegen, wurde eingestellt.

Was ist künftig zu erwarten?

Das Gesetz beinhaltet auch bedeutende Änderungen mit Bezug auf die steuerliche Behandlung von Tagegeld, das den Arbeitnehmern während Abordnungen/Entsendungen ins Ausland gewährt wird, sowie von spezifischen Zulagen und Entgelten, die mit der Mobilitätsklausel (Vereinbarungen bzgl. Außendienst) verbunden sind, mit Ausnahme von Transport- und Unterkunftsvergütungen. Ab dem 1. Mai 2022 werden das Tagegeld und die spezifischen Mobilitätszulagen als steuer- und sozialversicherungsfrei angesehen, solange sie das 2,5-Fache des für den öffentlichen Sektor festgelegten Schwellenwertes und drei Grundgehälter der betreffenden Person nicht überschreiten. Ähnliche Steuervorschriften gelten für Geschäftsführer, Direktoren und Manager. 

Das Gesetz sieht zudem vor, dass steuerliche Umqualifizierungen durch die ANAF nur noch infolge arbeitsrechtlicher Prüfungen durch die zuständige Arbeitsbehörde erfolgen dürfen. Die Arbeitsbehörde hat mithin im Vorfeld zu bestimmen, ob die Steuerpflichtigen die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abordnung/Entsendung erfüllen. Nach dem Gesetz können die Arbeitsbehörden aus eigener Initiative oder auf Anforderung anderer Behörden die Rechtmäßigkeit von Abordnungen/Entsendungen und der darauf beruhenden Zulagen prüfen und bestätigen; sie haben die Ergebnisse der ANAF zur weiteren Bearbeitung und Verwendung weiterzuleiten. Die konkreten Verfahren für die behördliche Abstimmung sollen innerhalb von 60 Tagen veröffentlicht werden. 

Fazit

Die lang erwartete Steueramnestie hat die Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und ANAF mit Bezug auf die Vergangenheit eingestellt. In Zukunft darf man allerdings mit neuen Herausforderungen rechnen. Diese beziehen sich auf die behördliche Verfahrensweise, wonach entweder die ANAF die zuständige Arbeitsbehörde ersuchen kann, die Rechtmäßigkeit der Entsendung/Abordnung und der damit verbundenen Dokumentation zu prüfen und zu bestätigen, oder die Arbeitsbehörden eigenständig Prüfungen vornehmen und die Prüfungsergebnisse an die ANAF zur weiteren Verarbeitung weiterleiten. 


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