Geld und Zeit sparen und die Umwelt schützen – dies sind Schlüsselfaktoren, auf die Endverbraucher achten müssen, wenn sie neue Energieprodukte und -dienstleistungen in Erwägung ziehen.
Auch wenn aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Strom- und Gasmarkt die Ausgabenoptimierung im Vordergrund steht, sind die Verkürzung der Reaktionszeiten durch optimierte Digitalisierung und der Umweltschutz mittels Zugriffs auf erneuerbare Energiequellen unentbehrliche Teile des Puzzles. Häufige und effiziente Lösungsansätze bestehen in der Steigerung der Energieeffizienz durch Optimierung des Energieverbrauchs und der Eigenerzeugung am Verbrauchsort.
Energieaudits für maßgeschneiderte Energieeffizienzlösungen
Bei steigenden Strom- und Gaspreisen ist das Streben nach der Reduzierung der Strom- und Gasrechnungen essentiell für Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Doch wie kann dies bewirkt werden?
Dies setzt präzise Kenntnisse der eigenen Energieverbrauchsprofile und die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Optimierung der Betriebskosten voraus. Unternehmen müssen wissen, wo, wann und vor allem wie Energie in ihrem Unternehmen verbraucht wird, um Energieeinsparmöglichkeiten, die zur Steigerung der Rentabilität und Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeit führen, zu identifizieren. Die Durchführung eines Energieaudits und die Investition in ein intelligentes Energie-Monitoringsystem sind hierfür unentbehrlich.
Die gesetzlichen Pflichten sind relativ locker: gemäß dem Energieeffizienzgesetz 121/2014 müssen KMUs keine bzw. Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von bis zu 1000 Tonnen Öläquivalent pro Jahr nur alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Dennoch ist eine solche Dia-gnose des Energieverbrauchs für jedes Unternehmen erforderlich, das maßgeschneiderte Lösungen für die Reduzierung bzw. Optimierung der Energiekosten anstrebt.
Die Investition in ein von Energieexperten durchgeführtes Energieaudit kann unerwartete und oft zugängliche Einspar- oder Effizienzlösungen aufdecken – beginnend mit der Umsetzung von sogenannten „low hanging fruits“1 (z. B. die Erneuerung des Maschinenparks, verbesserte Rahmen- oder Lieferverträge mit Energieversorgern, Einsatz von LED-Beleuchtung etc.), bis hin zu individuellen, auf eigene Prozesse oder Verbrauchskosten bezogene Einsparmöglichkeiten (z. B. Blockheizkraftwerke mit Capstone-Turbinen, Blindleistungskompensation, Antriebe mit einstellbarer oder variabler Geschwindigkeit u. ä.).
Stromerzeugung am Verbrauchsort oder wie man Herr der Sache wird
Der Einsatz von eigenen Stromerzeugungsanlagen ist eine weitere Möglichkeit, die Stromrechnung erheblich zu senken, da hierdurch ein Teil des Stromverbrauches aus eigener Produktion statt aus dem öffentlichen Netz realisiert wird. Dies erspart zusätzliche Kosten bzw. Verbrauchssteuern und realisiert eine Unabhängigkeit von den derzeit sehr hohen Strompreisen.
Der Inhaber einer solchen Stromerzeugungsanlage kann gemäß geltender Gesetzgebung dabei als sog. Prosumer registriert werden, was relativ geringen administrativen Aufwand verursacht und zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Dazu gehört die Möglichkeit, eine Auf-Dach-PV-Anlage (unabhängig von deren installierten Leistung) ohne die Einholung einer Baugenehmigung zu errichten, oder andere Unternehmen vor Ort mittels direkten Anschlusses an die Stangen der PV-Anlage lizenzfrei und anhand bilateraler Stromverträge außerhalb der zentralisierten Strommärkte zu beliefern.
Die quantitative Kompensierung des erzeugten und eingespeisten Überschussstromes mit dem aus dem öffentlichen Netz verbrauchten Strom soll, gemäß den Aussagen des Energieministeriums, ebenfalls in Kürze als zusätzliche Fördermaßnahme für die Einrichtung von eigenen Stromerzeugungsanlagen am Verbrauchsort verabschiedet werden. Nach der ebenso in Kürze zu erwartenden gesetzlichen Regelung der Bürger-Energiegemeinschaften werden Industrieparks, Produktionsanlagen oder -Gebiete von Gesellschaften einer Unternehmensgruppe, als Mitglieder dieser Energiegemeinschaften, zusätzlich erhöhte Unabhängigkeit im Stromverbrauch und eine bessere Energieeffizienz ihrer Anlagen erzielen können.
Fazit und Aussichten
Die Diagnose des Eigenenergieverbrauchs sowie der Einsatz eines intelligenten Energie-Monitoringsystems sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, stellen jedoch erste und essentielle Maßnahmen dar, um maßgeschneiderte Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Optimierung des Energieverbrauchs zu erarbeiten und somit dem Trend der steigenden Energierechnungen entgegenzuwirken. Der rechtliche Rahmen ist derzeit grundsätzlich positiv und für die Zukunft vielversprechend. Unsere Mandanten haben z. T. bereits beachtliche Erfolge erzielt.
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