Bukarest (ADZ) - Seit gestern, dem 19. Juli, müssen beim Abschluss von Verkaufs- bzw. Mietverträgen Zertifikate bezüglich der Energieeffizienz der Immobilie vorgelegt werden. Durch das Gesetz 159/2013, welches das bestehende Gesetz zur Gebäude-Energieeffizienz (372/2005) ergänzt, sind Gebäude- bzw. Wohnungsbesitzer oder Verwalter nun verpflichtet, potenzielle Käufer oder Mieter über den Energieverbrauch des Gebäudes zu informieren, indem eine Kopie des Energiezertifikats vorgelegt wird. Andernfalls tritt die relative Nichtigkeit des Vertrags ein und dieser kann vor Gericht angefochten werden. Das Gesetz findet bei Bauten aller Art (unabhängig ob diese Wohn-, Büro- oder Handelszwecken dienen) Anwendung. Angegeben wird die Energieeffizienz eines Gebäudes auf einer Skala von 1 bis 100 (eine höhere Note bedeutet auch eine höhere Energieeffizienz) und wird auch nach dem Energieverbrauch pro Fläche und Jahr in sieben Klassen A bis G eingeteilt – A bedeutet ein Verbrauch von bis zu 125 kWh pro Quadratmeter im Jahr, G ein Verbrauch über 820 kWh/qm.