Bukarest (ADZ) - Das Finanzministerium hat am Dienstag einen Entwurf für einen Erlass vorgestellt, welcher weitgehende Änderungen für die Besteuerungen von Bankaktiva – der Ende 2018 per Dringlichkeitsverordnung 114 angekündigten sogenannten „Giersteuer“ – vorsieht. Demnach sollen Banken mit einem Marktanteil von über einem Prozent eine Abgabe von jährlich 0,4 Prozent des Wertes der gehaltenen Finanzaktiva entrichten, für Finanzinstitute mit einem kleineren Marktanteil beträgt die Steuer 0,2 Prozent. Aus der Bemessungsgrundlage werden allerdings eine Reihe von Aktiva herausgerechnet, darunter Barreserven, notleidende (faule) Kredite, Anleihen und Kredite an die öffentliche Hand sowie Privatkredite, die staatlich abgesichert sind (z. B. Immobilienkredite im Rahmen des Programms „Prima Casă“).
Außerdem könnte auch eine Steuerermäßigung greifen, wenn die Banken eine Kreditwachstumsrate über einem gewissen Niveau aufweisen oder die Spanne zwischen Zinsen für Einlagen und vergebenen Krediten unter einen Zielwert fällt. Beide Richtwerte sollen jährlich per Regierungsbeschluss vorgegeben werden.
Die Regierung hat auch auf die bisher vorgesehene Bindung der Bankabgabe an den Referenzzinssatz im Interbankengeschäft ROBOR verzichtet. Der Entwurf wird voraussichtlich in der Regierungssitzung am heutigen Donnerstag besprochen.