EU-Kommission mahnt Rumänien zur Umsetzung von Geldwäscherichtlinie

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Bukarest (ADZ) - Die Europäische Kommission hat am Donnerstag angekündigt, dass Rumänien und vier weiter EU-Länder (Zypern, Griechenland, Irland und Luxemburg) die Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des Zugangs von Steuerbehörden zu Informationen zur Bekämpfung der Geldwäsche noch nicht umgesetzt haben. Die Frist war eigentlich der 31. Dezember 2017. Laut EU-Kommission werden an die einzelnen Länder „begründete Stellungnahmen“ versendet. Sollte innerhalb von zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort ausbleiben werde sich die Kommission an den Europäischen Gerichtshof wenden. Gleichzeitig hat die EU-Kommission ein diesbezügliches Verfahren gegen Bulgarien wieder beendet. Die Richtlinie soll durch einen besseren Informationszugang den Behörden eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ermöglichen.