EU-Kommission stellt Rumänien unter Beobachtung

Symbolfoto: freeimages.com

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Bukarest (ADZ) - Die Europäische Kommission hat am Mittwoch angekündigt für Rumänien das Makroökonomische Ungleichgewichtsverfahren zu eröffnen. Aus einer Pressemitteilung der Kommission geht hervor, dass im Rahmen der drei aufeinanderfolgenden EU-IWF-Programme interne und externe Ungleichgewichte signifikant reduziert wurden, aber immer noch Risiken wegen der Entwicklung der ausländischen Investitionen sowie schwacher mittelfristiger Aussichten betreffend der Exportkapazität bestehen. Zusätzlich gibt es trotz Stabilität im Finanzsektor weiterhin externe sowie interne Risiken für das Bankensystem.

Die EU-Kommission zeigt in der Mitteilung auf, dass für Rumänien bisher ein vorbeugendes Programm lief. Das andere Land, Portugal, für welches das Makroökonomische Ungleichgewichtsverfahren eröffnet wurde, stand 2014 unter einem Finanzierungshilfeprogramm.

Das Gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichtsverfahren dient zur Prävention und Korrektur von riskanten makroökonomischen Entwicklungen. Rumänien wird auf Stufe zwei von sechs eingestuft, die unterste Stufe auf welcher die EU-Kommission Ungleichgewichte feststellt; diese erfordern „politische Maßnahmen und Überwachung“. Verschärft wurde das Überwachungsverfahren für Frankreich (Stufe 5), Deutschland (Stufe 3) und Bulgarien (Stufe 5). In Bulgarien sind vor allem die Turbulenzen am Finanzmarkt im vorigen Jahr ausschlaggebend für die Verschärfung gewesen. Das Verfahren läuft für elf weitere EU-Länder.