Alle rumänischen Unternehmen, deren Jahresabschlüsse gesetzlich prüfungspflichtig sind, müssen gemäß den geltenden Rechtsnormen eine interne Revision organisieren. Auch für andere kann diese jedoch vorteilhaft sein.
Rechtsrahmen
Die Pflicht zur Innenrevision ist in den Gesetzen 31/1990 über Gesellschaften und 162/2017 über die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Jahresabschlüsse und der konsolidierten Jahresabschlüsse enthalten. Deren Nichtbeachtung trotz Verpflichtung wird als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße zwischen 50.000 und 100.000 Lei sanktioniert.
Wie unterscheidet sich die Innenrevision von der gewöhnlichen Prüfung der Jahresabschlüsse?
Die Zuständigkeit der internen Revision umfasst zusätzlich zu den Geschäftsberichten und der Risiken der Finanzberichterstattung auch alle Geschäftsvorgänge und Risikokategorien sowie deren Management, einschließlich der Berichterstattung darüber.
Die Aufgaben der Innenrevision wird in den Internationalen Standards für die berufliche Praxis festgelegt und bestehen darin, die Effizienz von Governance-, Risikomanagement- und Kontrollprozessen zu bewerten und zu verbessern. Dadurch erhält das Management eine Sicherheit, die ihm hilft, seine Pflichten gegenüber der Organisation und ihren Stakeholdern zu erfüllen.
Die Innenrevision identifiziert nicht nur die Bereiche, die Risiken für die Erfüllung der strategischen Ziele des Unternehmens darstellen, sondern auch jene, die unter dem Gesichtspunkt der Effizienz des Einsatzes der finanziellen Ressourcen, der Klarheit und der Transparenz der Prozesse für die Nutzer verbessert werden können.
Durch die Tätigkeit der Innenrevision kann die Unternehmensleitung beurteilen, ob die von ihr eingerichteten internen Kontrollen und Verfahren geeignet sind, die festgestellten Risiken zu verringern oder zu beseitigen, und erhält so die Möglichkeit, diese Kontrollen oder Verfahren zu verbessern und die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen, wenn Risiken festgestellt werden. Die Bewertung des internen Kontrollsystems durch Experten auf diesem Gebiet kann dazu beitragen, Mängel in den internen Prozessen zu beheben bzw. zu korrigieren, und kann einen wesentlichen Beitrag zur Aufdeckung und Verhinderung von Missbrauch leisten.
Organisierung
Die interne Revision kann entweder intern, als eigene Abteilung des Unternehmens organisiert, oder an einen Wirtschaftsprüfer ausgelagert werden. In jedem der beiden Fälle müssen die Personen, die für die Innenrevision, die Koordinierung der Arbeiten/Verpflichtungen und die Unterzeichnung der internen Revisionsberichte verantwortlich sind, Wirtschaftsprüfer, Mitglieder der rumänischen Wirtschaftsprüferkammer (CAFR) und in dem von der Aufsichtsbehörde für Abschlussprüfungen (ASPAAS) geführten elektronischen Register der Wirtschaftsprüfer und Prüfungsgesellschaften eingetragen sein.
Unabhängig davon, ob die interne Revision intern oder ausgelagert erfolgt, müssen die Planung der jährlichen Prüfung, die Umsetzung des Revisionsplans und die Berichterstattung den Standards für Innenrevision (Internal Audit Standards) des Institute of Internal Auditors (IIA) aus den USA entsprechen. Diese wurden von der rumänischen CAFR vollständig umgesetzt.
Interne oder ausgelagerte Innenrevision?
Folgende Aspekte sind ausschlaggebend:
• Unabhängigkeit und Objektivität
Da zwei der wichtigsten Grundsätze der internen Revision die Unabhängigkeit und Objektivität sind, sollte die ggf. eingerichtete interne Abteilung je nachdem, wie sie organisiert ist, direkt dem Revisionsausschuss, dem Vorstand oder der Geschäftsleitung unterstellt sein – bei rumänischen Unternehmen üblicherweise der Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung muss sicherstellen, dass die Innenrevisionsabteilung frei von unzulässiger Einflussnahme ist. Wird sie ausgelagert, sind Unabhängigkeit und Objektivität der Innenrevision i. d. R. gewährleistet.
• Kosten und Flexibilität
Die Gesamtkosten für die Durchführung der Innenrevision sind im Falle der Auslagerung niedriger, der Vorteil einer internen Revision besteht jedoch in dem ständigen Fokus auf das Tagesgeschäft und die ständige Verfügbarkeit der internen Ressourcen für das Management.
Wie können Unternehmen von der Tätigkeit der Innenrevision profitieren?
Neben der Sicherstellung der Einhaltung der rumänischen Rechtsvorschriften und der Vermeidung von Bußgeldern bietet die Innenrevision klare Vorteile.
So schafft sie der Geschäftsleitung eine risikobasierte Sicherheit, damit sich das Management weiterhin auf das Kerngeschäft, das den Gewinn des Unternehmens erwirtschaftet, konzentrieren kann. Gleichzeitig kann das Unternehmen natürlich von den beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen eines Innenrevisors – ob interner oder externer Berater – profitieren.
Kontakt und weitere Informationen:
STALFORT Legal. Tax. Audit.
Bukarest – Sibiu – Bistrița
Büro Bukarest:
Tel.: +40 – 21 – 301 03 53
Fax.: +40 – 21 – 315 78 36
E-Mail: bukarest@stalfort.ro
www.stalfort.ro