IT, Bau, Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie: Gehälter und Kosten ab November 2023

Das Gesetz Nr. 296/2023 über steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen ist, wie berichtet, am 30. Oktober in Kraft getreten, und dessen Auswirkungen sind bereits bei den Lohneinkünften ab November 2023 zu spüren. Im Folgenden wird auf die Änderungen in Bezug auf die Arbeitnehmer sowie die Nebenleistungen, jedoch auch die neuen Bedingungen für die Besteuerung der Löhne und Gehälter in bestimmten Sektoren eingegangen. Chronologisch betrachtet sind folgende Änderungen eingetreten bzw. zu erwarten:

November 2023

  • Die neue Formel für die zweite Säule der Rentenversicherung ermöglicht Arbeitnehmern im IT-Sektor, die in der Softwareentwicklung tätig sind, fakultative Beiträge für die nächsten fünf Jahre, d. h. bis zum 31. Dezember 2028 zu entrichten. Derzeit beträgt der Prozentsatz, der in die zweite Säule fließt, 3,75 Prozent der Bruttoeinkünfte, dieser wird jedoch ab dem nächsten Jahr auf 4,75 Prozent erhöht. Diese Beträge werden auf den gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag (CAS) angerechnet. 
  • Die Besteuerung von Gehaltseinkünften von Arbeitnehmern im IT-Sektor, die Software erstellen, wurde z. T. an die Bedingungen angeglichen, die bereits für Arbeitnehmer im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie gelten. Hierfür wurde die Einkommenssteuer in Höhe von 10 Prozent auf das monatliche Bruttoeinkommen, das in der Grundfunktion verdient wird und 10.000 Lei übersteigt, eingeführt.
  • Der Krankenversicherungsbeitrag (CASS) wird für Arbeitnehmer im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie obligatorisch.
  • Um die Einführung der CASS zu kompensieren, wird das Bruttomindestgehalt für den Bausektor von 4000 Lei auf 4582 Lei und für den Agrarsektor von 3000 Lei auf 3456 Lei erhöht. Wie wir berichtet hatten, war das generell geltende Bruttomindestgehalt im Oktober auf 3300 Lei angehoben worden.
  • Hinsichtlich der Obergrenze für Barzahlungen durch Unternehmen und Privatpersonen sollte eine wesentlich strengere Regelung in Kraft treten. Die Regierung erwägt jedoch bereits, diese Maßnahmen zurückzunehmen. 

Januar 2024

  • Der Wert der Essensgutscheine wird künftig nicht nur der Einkommenssteuer, sondern auch dem 10-prozentigen Beitrag zur Krankenversicherung (CASS) unterliegen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass seit dem 1. August 2023 der Höchstwert eines Essensgutscheins von 30 auf 35 Lei pro Tag erhöht wurde und ab dem 1. Januar 2024 auf 40 Lei pro Tag steigen soll.
  • Auch für Urlaubsgutscheine wird künftig der Krankenversicherungsbeitrag (CASS) in Höhe von 10 Prozent fällig. Für diese Art von Gutscheinen beträgt der Höchstbetrag, der gewährt werden kann, sechs Bruttomindestgehälter, nach der oben erwähnten Erhöhung somit 19.800 Lei.
  • Die vom Arbeitgeber gewährten Erstattungen für touristische Leistungen und/oder Behandlungen, einschließlich der Beförderung der Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen während der Urlaubszeit, werden als Gehaltsbestandteile behandelt.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung i. H. v. 10 Prozent auf das Einkommen aus selbständigen Tätigkeiten (PFA) wird geändert; sie beträgt künftig maximal 60 Bruttomindestgehälter und damit (beim derzeitigen Mindestgehalt) 198.000 Lei.

Auswirkungen

Die Auswirkungen der neuen Maßnahmen sind spürbar: zum Beispiel könnte ein Arbeitnehmer im IT-Sektor, der von seinem Arbeitgeber ein Bruttoeinkommen von 18.000 Lei bezieht und nicht wie oben beschrieben für die Zahlung von Beiträgen zur zweiten Säule der Rentenversicherung optiert, selbst mit der zusätzlichen Einkommenssteuer von 10 Prozent einen ähnlichen Nettobetrag wie zuvor erhalten. Entscheidet er sich für die Zahlung von Beiträgen zur zweiten Säule, so erhält er rund 500 Lei netto weniger.

Etwas schwieriger ist die Situation für die Beschäftigten im Baugewerbe und in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft; sie müssen einen Krankenversicherungsbeitrag von 10 Prozent entrichten, von dem sie bis letzten Monat befreit waren. Um den Verlust auszugleichen, hat die Regierung jedoch die Mindestlöhne erhöht und die Last für alle geringer Verdienenden auf die Arbeitgeber verlagert.

Fazit

Die genehmigten Steueränderungen beseitigen einige der bestehenden Steuervergünstigungen und verteuern bestimmte, häufig gewährte Vergünstigungen. Natürlich stimmt es, dass einige dieser Maßnahmen darauf abzielen, die Diskrepanzen bei der differenzierten Besteuerung von Wirtschaftszweigen zu beseitigen. Andererseits schaffen die häufigen und v. a. kurzfristigen Änderungen der Bestimmungen im Bereich der Gehälter ein unsicheres Geschäftsumfeld für Investoren, die auf die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitskosten angewiesen sind. 

Wir erhalten nach wie vor viele Fragen zu den Problemen, die die neuen Regelungen mit sich bringen, und zu deren Umsetzung. In solchen Momenten ist es für die Wirtschaft wichtig, fachmännischen Rat zur Seite zu haben, um die Steuermaßnahmen zu navigieren. 


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