Die Quarantäne ist eine von den Behörden festgelegte Isolierungsmaßnahme, deren Zweck es ist, die Verbreitung einer Epidemie zu verhindern. Müssen Arbeitnehmer infolge einer Quarantäne zu Hause bleiben, haben diese Anspruch auf einen gesetzlich geregelten Sonderurlaub und eine damit verbundene Vergütung, die niedriger als das übliche Gehalt ist.
Vorschriften
Die Regelung des Krankheitsurlaubs wegen Quarantäne befindet sich in der Dringlichkeitsverordnung (DVO) Nr. 158/2005 und den in der Anordnung Nr. 15/1311/2018 des Gesundheitsministers enthaltenen Durchführungsbestimmungen. Hiernach stehen der Urlaub und die Vergütung wegen Quarantäne versicherten Personen zu, denen die Fortführung ihrer Tätigkeit wegen einer ansteckenden Krankheit für einen von der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit ausgestellten Bescheinigung festgelegten Zeitraum verboten ist.
Atteste, Vergütung
Personen, die sich wegen Coronavirus in Quarantäne befinden, erhalten von den Hausärzten (medici de familie) Atteste, die den Vergütungscode 07 und den Diagnosecode 994 ausweisen.
Arbeitnehmer erhalten für den Zeitraum der Quarantäne eine Vergütung für Krankheitsurlaub in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens der vergangenen sechs Monate innerhalb der 12 Monate, aus denen die Beitragszeit besteht. Daher haben sie keinen Anspruch auf die Beträge, die sie bei Arbeitsleistung erhalten würden.
Spezifische Aspekte
U. a. folgende Aspekte sind in Bezug auf den Krankheitsurlaub wichtig:
- die Dauer des Urlaubs wegen Quarantäne lässt die Anzahl der Krankheitsurlaubstage, auf die ein Versicherter wegen anderer Krankheiten Anspruch hat, unberührt;
- das Attest muss vom behandelnden Arzt erhalten werden, kann jedoch aufgrund der Regelungen des Gesundheitsministeriums auch nachträglich ausgestellt werden;
- die Vergütung für die Quarantänezeit wird vollständig aus dem Budget der Krankenversicherung (FNUASS) getragen;
- der Hausarzt gibt im Attest die von der Gesundheitsbehörde festgelegte Quarantänezeit an. Abweichend vom Fall der üblichen Krankheitsurlaube haben Hausärzte damit das Recht, Arbeitsunfähigkeitsatteste für Zeiträume von mehr als 10 Kalendertagen auszustellen.
Rückerstattung der Vergütung von der Krankenkasse
Vergütungen für Krankheitsurlaube, die von den Arbeitgebern an Arbeitnehmer bezahlt wurden und die aus dem Budget der Krankenversicherung getragen werden, werden vom „FNUASS“ bei Vorlage einer spezifischen Dokumentation und unter bestimmten Bedingungen rückerstattet. Dies gilt natürlich auch für auch die Beträge, die für Krankheitsurlaube wegen Quarantäne bezahlt wurden.
Verfahren, einzureichende Unterlagen
Die Dokumentation muss innerhalb von 90 Tagen ab dem 25. des Monats, der auf den Monat, für den die Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden, folgt, bei der Krankenkasse des Arbeitgebers eingereicht werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag gemäß dem in der Anlage 10 der Anordnung Nr. 15/1311/2018 enthaltenen Formblatt;
- zusammenfassende Tabelle über die Krankheitsatteste, die im Rückerstattungszeitraum ausgestellt wurden, (Anlage 1 der Anordnung Nr. 15/1311/2018);
- zusammenfassende Tabelle der Beträge, deren Rückerstattung aus dem FNUASS-Budget beantragt wird;
- ärztliche Atteste (Exemplar 2 – rosafarben) für den Monat/den Zeitraum, für den die Rückerstattung beantragt wird;
- die Zahlungsanweisung, die die Zahlung des Arbeitgebersozialversicherungsbeitrages (contribuția asiguratorie pentru muncă) für den Rückerstattungszeitraum bescheinigt.
Frist zur Bearbeitung des Rückerstattungsantrages
Gemäß Art. 64 der Anordnung Nr. 15/2018 des Gesundheitsministers beträgt die gesetzliche Frist für die Bearbeitung eines bei der Krankenkasse eingereichten Rückerstattungsantrages 60 Tage ab der Einreichung des Antrages.
Innerhalb dieser Frist nimmt die Krankenkasse die Zahlung der genehmigten Beträge vor oder gibt dem Antragsteller die Ablehnung der Zahlung bekannt.
In der Praxis wird von vielen Arbeitgebern die Verzögerung der Zahlungen durch die Krankenkassen kritisiert. Verspätungen von mehr als einem Jahr sind leider keine Seltenheit.
Fazit
Die Abwesenheit von Arbeitnehmern vom Arbeitsplatz wegen Quarantäne kann nicht vermieden werden und kann Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen. Zu dem Arbeitsausfall kommt hinzu, dass die Unternehmen verpflichtet sind, den sich in Quarantäne befindlichen Arbeitnehmern, die die damit verbundenen ärztlichen Atteste vorlegen, die mit dem Krankheitsurlaub verbundene Vergütung zu bezahlen. Zwar trägt die Krankenkasse die Beträge, allerdings müssen Unternehmen diese vorstrecken und deren Rückerstattung durch den „FNUASS“ beantragen. Leider führt die verspätete Rückerstattung der Beträge durch die Krankheitskasse zu weiteren Problemen für den Cashflow der Unternehmen.
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