Bukarest (ADZ) - Die Steuermaßnahmen der Regierung, die am Montagabend in der Regierungssitzung angenommen wurden und zu denen bereits Dienstagabend die Vertrauensfrage im Parlament erwartet wird, haben gegenüber dem am 19. September vorgestellten Gesetzesentwurf (siehe hier) noch einige Änderungen erfahren. Die wichtigsten betreffen Essensbons, die Mehrwertsteuer für kulturelle Veranstaltungen und die Mindestbesteuerung von Großunternehmen.
Regierungssprecher Mihai Constantin erklärte Montagabend in einer Pressekonferenz, dass Essensbons für Angestellte weiter wie bisher ausgegeben werden können, allerdings müsse das Finanzministerium innerhalb einer Woche einen Entwurf für einen Eilerlass vorstellen, durch welchen Provisionen beim Erteilungsprozess begrenzt werden sollen. Die Mehrwertsteuer für Eintrittskarten zu Konzerten und weiteren Kulturveranstaltungen sowie Sportereignissen werde in Zukunft 9 Prozent betragen, so Constantin weiter. Bei der Berechnung der Mindeststeuer für Unternehmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro (berechnet als 1 Prozent des Umsatzes, von dem bestimmte Einnahmen und Ausgaben abgezogen werden) werden die Akzisen nicht berücksichtigt, da diese bereits eine Steuer darstellen. Der Regierungssprecher erklärte, die Gewinnsteuer werde weiterhin bei 16 Prozent bleiben, allerdings könne diese nicht unter die Mindeststeuer von einem Prozent des Umsatzes (entsprechend der im Gesetz festgeschriebenen Berechnungsmethode) fallen.
Constantin gab weiter bekannt, dass Lokalbehörden die Befugnis erhalten, Kulturinstitutionen mit unter 50 Angestellten zusammenzulegen und ein Deckel, durch welchen nur 2,5 Prozent des Budgets von Lokalverwaltungen für Kulturevents verwendet werden darf, werde aufgehoben.
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 3300 Lei brutto ab 1. Oktober, sowie die Erhöhung des Mindestlohns im Bausektor, ist im Gesetz nicht enthalten, sondern soll Constantin zufolge so schnell wie möglich per Regierungsbeschluss erfolgen.