Bukarest (ADZ) - Im Zeitraum 20. November bis 20. Dezember 2017 sind Arbeitgeber verpflichtet Lohnverhandlungen einzuleiten, um die per Dringlichkeitsverordnung (DVO Nr. 79/2017) erlassenen Änderungen am Steuergesetz – insbesondere die Übertragung fast aller Sozialabgaben vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer – umzusetzen. Dies geht aus einer weiteren Eilverordnung (DVO Nr. 82/2017), die am vergangenen Donnerstag den 16. November im Amtsblatt erschienen ist, hervor. Die Verpflichtung gilt laut dem Eilerlass für alle Unternehmen und Institutionen, einschließlich derjenigen Einheiten in welchen es bisher keine Tarifverträge gibt. Die Regelungen erhalten durch temporäre Ausnahmeregelungen zum Gesetz des soziales Dialogs (Nr. 62/2011) Gültigkeit.
Am Montag den 20. November haben die Regierung und die Gewerkschaftsföderation „CNSLR Frăţia“ angekündigt, ein Dokument unterzeichnet zu haben, laut welchem die Umsetzung der beiden DVO (Nr. 79/2017 und Nr. 82/2017) gemeinsam überwacht werden solle. Dafür sollen Beaufsichtigungsausschüsse sowohl auf Zentraler als auch auf Kreisebene gegründet werden, deren Mitglieder von der Regierung sowie von CNSLR Frăţia ernannt werden.
Ebenfalls am Montag erklärte der Gewerkschaftsverbund „Blocul Na]ional Sindical“ (BNS) in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur Agerpres, dass die DVO Nr. 82/2017 ohne Absprache mit den Sozialpartnern getroffen wurde. Außerdem weist BNS darauf hin, dass Arbeitgeber lediglich verpflichtet werden, Lohnverhandlungen zu initiieren, jedoch nicht auch die Bruttolöhne so zu erhöhen, damit infolge des Sozialabgabentransfers die Nettolöhne nicht sinken werden. Aus der DVO Nr. 82/2017 geht des Weiteren auch nicht ausdrücklich hervor, ob Arbeitgeber welche im Zeitraum 20. November bis 20. Dezember keine Lohnverhandlungen einleiten Sanktionen zu befürchten haben. Darauf wies das Nachrichtenportal profit.ro am vergangenen Freitag hin.
Eine weitere Gewerkschaftskonföderation – „Cartel ALFA“ – gab am Montag bekannt, weiterhin alle gewerkschaftlichen und legalen Hebel nutzen zu wollen, um den Transfer der Sozialabgaben vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zu verhindern. Am Wochenende hatte der Unternehmerverband „Concordia“ in einer Mitteilung aufgefordert, die per DVO Nr. 82/2017 temporär eingeführten Ausnahmeregelungen zum Gesetz des soziales Dialogs (Nr. 62/2011) zurückzunehmen.