Maßnahmenpaket für Finanzwesen und Wirtschaft

Bankenabgabe niedriger, neuer Referenzzinssatz für Lei-Kredite, Änderungen im Renten- und Energiebereich

In der Regierungssitzung am Freitagmorgen wurde der Eilerlass 114 von Ende 2018 verändert. Foto: gov.ro

Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat am Freitagmorgen per erneutem Eilerlass die Dringlichkeitsverordnung 114 von Ende 2018 geändert. Wie schon am Dienstag angekündigt wird die Besteuerung von Bankaktiva – der sogenannten „Giersteuer“ – für Finanzinstitute mit einem Marktanteil von über einem Prozent auf jährlich 0,4 Prozent des Wertes der gehaltenen Aktiva sinken, für Banken mit einem kleineren Marktanteil beträgt die Steuer 0,2 Prozent.

Zusätzlich werden aus der Bemessungsgrundlage eine Reihe von Aktiva herausgerechnet – u. a. Barreserven, notleidende (faule) Kredite, Anleihen und Kredite an die öffentliche Hand sowie Privatkredite, die staatlich abgesichert sind (z. B. Immobilienkredite im Rahmen des Programms „Prima Casă“) – und es sind auch Steuerermäßigungen möglich, wenn Banken eine Kreditwachstumsrate über einem gewissen Niveau aufweisen oder die Spanne zwischen Zinsen für Einlagen und vergebenen Krediten unter einen Zielwert fällt. Beide Richtwerte sollen jährlich per Regierungsbeschluss vorgegeben werden. Weiter wird auf die bisher vorgesehene Bindung der Bankabgabe an den Referenzzinssatz im Interbankengeschäft ROBOR verzichtet. Die Bankabgabe soll das erste Mal am 25. August dieses Jahres entrichtet werden.

Laut Finanzminister Eugen Teo-dorovici sollen die Änderungen in Absprache mit der rumänischen Nationalbank BNR und dem Bankenverband ARB getroffen. Die Europäische Zentralbank EZB soll auch im Vorfeld informiert worden sein und die Regierung erwarte eine positive Begutachtung von der EZB bezüglich der Änderungen.

Referenzzinssatz für Lei-Kredite wird geändert

Der Referenzzinssatz ROBOR für Lei-Kredite mit variablem Zins wird ab dem 2. Mai durch eine neue Bezugsgröße ersetzt. Für neu gewährte Darlehen sowie die Refinanzierung bestehender Kredite soll ein neuer Referenzzinssatz eingeführt werden, welcher ausschließlich aufgrund der Transaktionen am Interbankenmarkt ausgerechnet werden soll. Der neue Referenzzinssatz soll an Arbeitstagen auf der Webseite der BNR veröffentlicht werden.

Die Regierung verspricht sich von den Maßnahmen betreffend das Banken- und Finanzwesen, dass die Kreditkosten für die Bevölkerung sinken werden, die Kreditvergabe für Unternehmen und Investitionen steigen und infolge das Wirtschaftswachstum angekurbelt werde.

Weiter Änderungen

Bezüglich der Verwalter der zweiten Rentensäule hat Regierungschefin Viorica Dăncilă angegeben, dass die Verpflichtung, das Stammkapital zu erhöhen, bis zum 31. Mai 2019 ausgesetzt werde.
Preisdeckelungen für Gas und elektrische Energie sollen nur noch für Haushalte nicht auch für Industrieverbraucher beibehalten werden, wie Energieminister Anton Anton ankündigte. Premierministerin Dăncilă erklärte auch, dass Betreiber von Kohlekraftwerken sowie Heizkraftwerken von der Umsatzsteuer von 2 Prozent ausgenommen werden.