Mehrere Bankgebühren sollen entsprechend Gesetzentwurf wegfallen

Zugang zu Bankkonto für alle: EU-Richtlinie soll bis September umgesetzt werden

Sogenannte Basisdienstleistungen sollen Banken in Zukunft gebührenfrei leisten. Die Richtlinie 2014/92/EU zielt darauf ab, allen EU-Bürgern den Zugang zu einem Bankkonto zu ermöglichen.
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Bukarest (ADZ) - Kontoführungsgebühren, Kosten für die Eröffnung oder Schließung eines Bankkontos sowie die Anrechnung kleinerer Summen beim Geldabheben und -ablegen an Bankomaten könnten bald zur Vergangenheit gehören. Entsprechend eines von der Verbraucherschutzbehörde ANPC verfassten Gesetzentwurfs sollten sogenannte „Basisdienstleistungen“ bei Bankkonten gebührenfrei verfügbar sein. Laut ANPC handelt es sich beim Entwurf um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/92/EU, entsprechend der jeder Bürger der Europäischen Union Zugang zu einem Bankkonto bekommen soll. Zu den Basisdienstleistungen gehören auch mehrere EU-weite Bankleistungen. Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass Kunden besser über Bankgebühren informiert werden und diese zwischen verschiedenen Geldinstituten leichter vergleichbar werden. Auch soll es „klar, leicht und schnell“ möglich werden die Bank zu wechseln, und zwischen in der EU ansässigen Konsumenten nicht nach Nationalität oder aus anderen Gründen diskriminiert werden. Umsetzungstermin für die EU-Richtlinie in nationales Recht ist laut ANPC der 18. September 2016.