Bukarest (Mediafax/ADZ) – Die Regierung hat Mittwoch die Vorlage für das neue Steuergesetzbuch gebilligt, die Unterlagen gehen jetzt an den Senat, der nach dem orthodoxen Ostertag im Dringlichkeitsverfahren mit der Erörterung beginnen soll. Premier Victor Ponta rechnet damit, dass die Unterlagen bis Ende April in die Abgeordnetenkammer gelangen. Die stärkste Wirkung auf die Wirtschaft verspricht man sich davon, dass die allgemeine Mehrwertsteuer (MWSt.) ab Januar 2016 von 24 Prozent auf 20 Prozent herabgesetzt wird.
Bei Grundnahrungsmitteln (Fleisch, Fisch, Milch, Eier, Geflügel, Gemüse und Obst) soll die MWSt. auf neun Prozent gesenkt werden. Damit würde der Durchschnitt dieser Steuer unter 18 Prozent liegen, sagte Ponta, so stehe Rumänien diesbezüglich in der unteren Hälfte der europäischen Länder. Eine zweite einschneidende Bestimmung besteht darin, dass die Sozialversicherung und die Krankenversicherung ab 1.Januar 2018 sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer um ein paar Prozent gesenkt werden. Dadurch hofft man, die Schattenwirtschaft zu verringern und die Zahl der legalen Arbeitsplätze zu erhöhen.
Die Regierung hat darauf verzichtet, die Kommunalsteuern inflationsbedingt anzuheben. Hingegen wird verfügt, dass die Bürgermeister diese Steuern jedes Jahr an die Inflation angleichen sollen, und nicht wie bisher alle drei Jahre, in anderen Fällen soll das durch Regierungsbeschlüsse geschehen.