Bukarest (ADZ) - Der Senat hat am Montag als erste Kammer eine überarbeitete Variante des Offshore-Gesetzes mit 81 Stimmen dafür, neun Gegenstimmen und 15 Enthaltungen angenommen. Das zunächst Anfang Juli von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz wurde von Präsident Klaus Johannis im August an das Parlament zurückgeschickt.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass die Förderabgaben und Steuern sich für die Energieunternehmen, die im Schwarzen Meer nach Gas bohren, während der gesamten Projektdauer nicht ändern dürfen, weder zu ihrem Vor- noch Nachteil. Außerdem werden Investitionen ab dem Zeitpunkt, an welchem die Förderabkommen unterzeichnet wurden, zu 60 Prozent von den Steuern für Sondereinnahmen aus Offshore-Bohrungen abgeschrieben werden können. Als Sondereinnahmen, die mit einer progressiven Steuer belegt werden, gelten Einkommen über einem von der Behörde für mineralische Rohstoffe (ANRM) festgelegten Richtwert – zurzeit ein Preis von rund 45 Lei pro Megawattstunde.