Der Einzug offener Forderungen ist in Rumänien nach wie vor ein sehr aktuelles Thema. In grenzüberschreitenden Angelegenheiten sind die Verfahren bis zu einer Zwangsvollstreckung der Schuldner eher komplex und aufwändig1. Dabei lässt das rumänische Rechtswesen einige Maßnahmen, die den Forderungseinzug erleichtern könnte, zu. Nachfolgend werden operative Maßnahmen zur Sicherung von Forderungen behandelt, die als Alternativen zu Sicherheiten wie z. B. Hypotheken oder persönliche Garantien gesehen werden könnten. Auch wenn es sich hierbei nicht um tatsächliche Sicherheiten handelt, beziehen sich diese operativen Maßnahmen auf Handlungen, die es dem Gläubiger in einem zukünftigen Streitfall mit seinem Schuldner erleichtern, einen vollstreckbaren Titel zu haben oder zu erzielen und diesen schnellstmöglich durchzusetzen.
Rechtswahl
Als erste Maßnahme sollte die Rechtswahl bedacht werden. Grundsätzlich erlaubt das Recht den Parteien, die auf einen Vertrag anwendbare Rechtsordnung zu wählen2. Schließen daher Parteien aus verschiedenen Staaten den Vertrag ab, kann das Rechtswesen des Staates eines der Parteien sein oder auch ein anderes Rechtssystem gewählt werden.
Es ist empfehlenswert, das Recht desjenigen Staates zu wählen, nach dem eine potentielle Streitigkeit so schnell wie möglich gelöst werden kann. Diese Angelegenheit ist in einigen Fällen problematisch, so etwa dann, wenn es sich um Immobilien handelt (meistens ist in Immobilienfällen eine Rechtswahl ausgeschlossen). Hierbei ist zu beachten, dass das sog. UN-Kaufrecht3 automatisch anwendbar ist, solange es nicht ausdrücklich durch den Vertrag ausgeschlossen wurde.
Sprache der Verträge und Begleitunterlagen
Eine weitere operative Maßnahme ist der Entwurf des Vertrags in der Sprache der gewählten Rechtsordnung. Die Prozessordnung der meisten Staaten sehen vor, dass Schriftstücke vor Gericht oder anderen Behörden (z. B. Gerichtsvollzieher) zusammen mit einer Übersetzung in der operativen Sprache des Gerichts (der Behörde) vorgelegt werden müssen. Ein Entwurf direkt in dieser Sprache kann den Parteien eine spätere Übersetzung ersparen und sorgt darüber hinaus für Sicherheit: Unterlagen in anderen Sprachen muss das Gericht grundsätzlich übersetzen lassen, was nicht nur Zeit und Kosten, sondern auch mögliche Fehler mit sich bringen kann. Auch ein zweisprachiger Vertrag ist möglich; in diesem Fall sollte vertraglich vorgesehen werden, dass bei Abweichungen der Sprachversionen diejenige in der Sprache der anwendbaren Rechtsordnung den Vorrang genießt.
Klare Identifizierung der Vertragsparteien und Sicherheiten
Bei Vertragsschluss sollten Unterlagen zur Identifizierung der unterzeichnenden Personen und deren Funktionen vorgelegt werden (z. B. Personalausweise, Handelsregisterauszüge, u. U. sogar Gesellschaftsvertrag u. a.). Dies beugt Überraschungen i. V. m. der Handlungsfähigkeit und Zustellungsadressen der Vertragspartei vor.
Zudem sollten die Vermögensgegenstände, die als Sicherheiten angeboten werden, so viele Identifikationselemente wie möglich beinhalten (etwa neben den Grundbuchinformationen von Immobilien auch Adresse, Eigentümer, topografische Nr., Oberfläche, Gebäude usw.; für Kfz sind neben dem Kennzeichen auch Motorserie, Eigentümer u. a. im Sicherheitsvertrag aufzunehmen).
Sollten bei Zahlungsverzug Verhandlungen zur einvernehmlichen Lösung stattfinden, ist es empfehlenswert, Protokolle dieser Sitzungen, insbesondere ein Protokoll der Sitzung, in der der Schuldner die Verbindlichkeiten anerkennt, vor einem Notar unterzeichnet werden; ein beurkundeter Schriftsatz kann als vollstreckbarer Titel gelten.
Wertpapiere
In Rumänien werden sehr oft Eigenwechsel (Solawechsel, rum. bilet la ordin) als Sicherheit verwendet. Der Schuldner verpflichtet sich hierbei vertraglich, dem Gläubiger solche Wechsel mit eingetragener Forderungssumme und Zahlungsdatum auszustellen. Sollte der Schuldner die Zahlung nicht durchführen, darf der Gläubiger am Zahlungsdatum die Wertpapiere bei der Bank des Schuldners zur Zahlung einreichen.
Eigenwechsel, für die die Bank die Zahlung verweigert, sind gemäß rumänischem Recht vollstreckbare Titel. Daher besteht eine gute Variante zur Sicherung der Forderungen die Verknüpfung eines Pfandrechts an beweglichen oder unbeweglichen Gütern mit der Ausstellung eines Eigenwechsels durch den Schuldner.
Fazit
Handel und geschäftliche Beziehungen in Rumänien sind, wie auch in anderen Staaten, besser abgesichert, wenn der Gläubiger sich zusätzlich zu den tatsächlichen Sicherheiten durch einige operative Maßnahmen den schnelleren Zugang zu Vollstreckungsverfahren sichert. Die oben angedeuteten Maßnahmen dienen als Vorschläge, die sich in der Praxis als z. T. sehr vorteilhaft erwiesen haben.
1 Sie setzen die Vorlage von Unterlagen in beglaubigter Übersetzung, einen weit von der Heimat entfernten Gerichtsstand, die Anwendung übernationaler Rechtsvorschriften usw. voraus.
2 Weist der Vertrag ausländische Elemente auf, d. h. hat er einen Auslandsbezug, ist dies unstrittig; im Übrigen sind die Ansichten geteilt. Die nachfolgende Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen bezieht sich ausschließlich auf rumänische Rechtsvorschriften.
3 übernationale Rechtsnormen im Bereich des internationalen Warenverkaufs, sog. „CISG“
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