Bukarest (ADZ) - Am Mittwoch hat das Abgeordnetenhaus als zweite Parlamentskammer einen Gesetzesentwurf verabschiedet, demnach Unternehmen bis zu 15 Prozent des Bruttogewinns an Angestellte auszahlen können. Bei dieser Art von Gewinnbeteiligung ist vorgesehen, dass anders als bei Lohnzahlungen an Mitarbeiter Sozialbeiträge entfallen. Für das Unternehmen soll die Auszahlung demnach als steuerlich absetzbare Ausgabe gelten, bei den Angestellten fällt die Einkommenssteuer von 10 Prozent und unter bestimmten Umständen ein Krankenkassenbeitrag an, jedoch geht nichts an die Rentenkassen. Gewinnsteuer für das Unternehmen oder die Besteuerung von Dividenden-Zahlungen – beide jeweils 16 Prozent – könnten damit auch umgangen werden. Des Weiteren ist vorgesehen, dass über diese Art der Gewinnbeteiligung nicht das Nettojahreseinkommen des betroffenen Angestellten überschritten werden darf. Die Entscheidungsmacht darüber wie das Geld unter Mitarbeitern aufgeteilt wird liegt bei der Unternehmensführung. Anderseits sind der Arbeitgeber, Aktionäre, Partner und Manager, selbst wenn sie gleichzeitig einen Arbeitsvertrag im Unternehmen haben, von der Maßnahme ausgenommen.
PSD stützt AUR-Entwurf, PNL und USR enthalten sich
Der Entwurf wurde von der rechtsnationalistischen Partei AUR im Parlament eingebracht, die Sozialdemokratische Partei stimmte in der Abgeordnetenkammer ebenfalls dafür, während Nationalliberale und die Union Rettet Rumänien sich enthielten. Das Gesetz geht zur Ausfertigung an den Präsidenten.





