Bukarest (ADZ) - Der Rat der Europäischen Union hat am Dienstag laut einer Pressemitteilung festgestellt, dass Rumänien keine Maßnahmen ergriffen hat, um Haushaltsabweichungen zu korrigieren und hat eine bereits bestehende Empfehlung unter dem Verfahren wegen „wesentlichen Abweichungen“ (Significant Deviation Procedure) erneuert. Rumänien laufe ohne ein Gegensteuern Gefahr mittelfristige Haushaltsziele zu verfehlen.
Konkreter ist der EU-Rat wegen des strukturellen Gleichgewichts des Haushalts des rumänischen Staates besorgt, welches sich der Herbstprognose der EU-Kommission im laufenden Jahr um 1,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verschlechtern dürfte – entgegen der vom EU-Rat empfohlenen Verbesserung von 0,5 BIP-Prozent. Riskiert werde ein Haushaltsdefizit von 3,3 BIP-Prozent für das Jahr 2017 und der Beginn eines übermäßigen Defizitverfahrens (Excessive Deficit Procedure). Die rumänische Regierung ist zuversichtlich dieses Jahr mit einem Haushaltsdefizit unter dem Wert von 3 BIP-Prozent abzuschließen.
Beim strukturellen Defizit wird versucht das Haushaltsdefizit, um den Konjunkturzyklus zu bereinigen sowie gesetzlich befristete Maßnahmen herauszurechnen.