Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat in der Sitzung von Montag durch einen weiteren Eilerlass Änderungen an der vergangenen Woche beschlossenen Aufschiebung von Ratenzahlungen verabschiedet, um einige Kritikpunkte abzuklären. Im Falle von Hypothekenkrediten für natürliche Personen werden bei der Aufschiebung von Ratenzahlungen auf die in dieser Zeit fälligen Zinsen keine weitere Zinsen erhoben, bzw. es wird entsprechend dem neuen Eilerlass ein Zins von null Prozent berechnet. Der normal anfallende Zins wird über einen Zeitraum von bis zu 60 Monaten gestaffelt.
Beibehalten werden die Regelungen, denen zufolge nur Kreditnehmer, deren Einkommen von der Coronaviruskrise betroffen wurden und die vor Antragstellung keine Zahlungsrückstände aufwiesen, einen Aufschub beantragen können. Anträge können innerhalb von 45 Tagen ab Inkrafttreten des Eilerlasses gestellt werden. Davor können auch Zahlungsrückstände, die noch weiter zurückliegen, beglichen werden, um trotzdem Anspruch auf den Aufschub zu bekommen.