Bukarest (ADZ) - Privatpersonen, Einzel-, kleine und mittlere Unternehmen können im laufenden Jahr Ratenzahlungen für Kredite bis zu neun Monaten aufschieben. Dies hat die Regierung in der Sitzung am Donnerstag per Eilerlass beschlossen, allerdings wird die Aussetzung nur unter bestimmten Bedingungen gewährt und die Zinsen werden auf zukünftige Ratenzahlungen aufgerechnet.
So dürfen beispielsweise nur diejenigen Kreditnehmer den Aufschub der Ratenzahlungen beantragen, die bei der Ausrufung des Ausnahmezustandes keine Zahlungsrückstände aufwiesen und deren Einkommen von der Coronavirus-Krise „direkt oder indirekt“ betroffen wurden. Finanzminister Florin Cîțu erklärte, dass diese Bedingungen eingeführt wurden, weil sie an Beschlüsse der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der rumänischen Nationalbank (BNR) geknüpft werden mussten. Die genaue Anwendung werde noch erarbeitet, die Auslegung werde allerdings sehr breit sein, „etwa alle wurden direkt oder indirekt betroffen“, so der Finanzminister. Anträge müssen, noch bevor der Notstand beendet ist, gestellt werden und der Aufschub kann bis spätestens zum 31. Dezember 2020 gelten.