Regierung erlässt Eilerlass zu Fiskalamnestie

Streichung von Strafzahlungen und Zinsen möglich

Symbolfoto: freeimages.com

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Bukarest (ADZ/Mediafax) - Steuerzahler, sowohl juristische als auch natürliche Personen, die zum 30. September 2015 unbeglichene Steuerschulden hatten und diese vollständig bis zum 31. März 2016 begleichen, werden die sonst fälligen Verzugsstrafzahlungen gestrichen. Einen diesbezüglichen Eilerlass hat die Regierung am Mittwoch der Nachrichtenagentur Mediafax zufolge verabschiedet. Steuerzahlern, die zusätzlich zur regulären in Verzug geratenen Steuerschuld noch bis zum 30. Juni 2016 auch 45,8 Prozent der auf diese verrechneten Zinsen begleichen, werden die verbliebenen 54,2 Prozent der Zinszahlung auch erlassen. Dem Eilerlass zufolge muss hierfür aber ein spezieller Antrag gestellt sowie weitere Bedingungen – hauptsächlich fristgerechte Bezahlung weiterer Abgaben sowie termingetreue Hinterlegung von Steuererklärungen – erfüllt werden. Ab dem 1. Januar 2016 werden mit Einführung des neuen Steuergesetzbuches die Zinszahlungen für in Verzug geratene Steuerschulden von 0,03 Prozent auf 0,02 Prozent pro Tag und die Strafzahlungen von 0,02 Prozent auf 0,01 Prozent pro Tag gesenkt.