RetuRO – SGR – Recyclingsystem – Die Berechnung der Gebühren

Nach der Einführung im Oktober 2023 und den anfänglichen Verzögerungen ist das sog. SGR- Recyclingsystem in Rumänien in Schwung gekommen. Erst am 10. Oktober 2024 hat das Umweltministerium noch Verfahrensregeln zu der Berechnung (i) der Verwaltungsgebühr und (ii) der Bearbeitungsgebühr für den Betrieb des SGR-Systems veröffentlicht (Amtsblatt 1029 vom 14.10.2024). Diese sind seit dem 14. Oktober 2024 in Kraft.

Was bedeutet Verwaltungsgebühr und wer schuldet sie ?

Die Verwaltungsgebühr müssen die Hersteller der auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten SGR-Verpackungseinheiten an den SGR-Verwalter zahlen, um die Kosten für die Erfüllung der Verpflichtungen zu Einrichtung und Betrieb des SGR-Systems gemäß Regierungsbeschluss 1074/2021 zu decken.

Die Verwaltungsgebühr wird in RON festgelegt und unterscheidet sich je nach Material, Gewicht und Volumen der SGR-Verpackung (blauer/grüner/brauner Kunststoff, gemischter Kunststoff mit oder ohne Sauerstoffbarriere, Metall, bzw. Glas).
Die Verwaltungsgebühr für ein Kalenderjahr wird vom SGR-Verwalter auf Grundlage der Schätzungen der Einnahmen und Ausgaben berechnet und für das folgende Jahr spätestens zum 1. Dezember des laufenden Jahres mitgeteilt. 
Die für die Zeitspanne 30.11.2023 bis 31.12.2024 gültigen Verwaltungsgebühren nach Typ der SGR-Verpackung sind:

Kleines Glas (bis 500 ml) – 0,1472 RON
Großes Glas (> 500 ml) – 0,2304 RON
Transparenter Kunststoff – 0,0590 RON
Blauer oder grüner Kunststoff – 0,0773 RON
Kunststoff in verschiedenen Farben – 0,1029 RON
Kunststoff mit Barriere (Plastic cu barieră) – 0,1233 RON
Metall – 0,0077 RON

Was bedeutet Bearbeitungsgebühr und wer schuldet sie?

Im Gegensatz zur Verwaltungsgebühr wird die Bearbeitungsgebühr vom SGR-Verwalter an die Personen, die die Verpackungen zurücknehmen (z. B. Händler, die Rückgabestellen betreiben, HoReCa-Betreiber usw.) und mit dem SGR-Verwalter Verträge abgeschlossen haben, gezahlt.

Die Bearbeitungsgebühr wird für jede SGR-Verpackungseinheit, die vom SGR-Verwalter gemäß den mit ihm geschlossenen Verträgen übernommen wurde, zur Deckung der Kosten in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen zur Übernahme und Lagerung von SGR-Verpackungen bezahlt. 

Die Bearbeitungsgebühr unterscheidet sich im Normalfall je nach der Art der Übernahme (manuell oder automatisch) sowie der Verpackung (Kunststoff mit Volumen bis zu bzw. über 1 Liter, Glas mit Volumen von bis zu oder mehr als 0,5 Liter).
Für den HoReCa-Bereich ist die Bearbeitungsgebühr einheitlich, d. h. unabhängig von der Art der Übernahme.

Die Berechnung der Kostenkomponenten der Bearbeitungsgebühr und die Analyse zur Bestimmung der in dieser Methode vorgesehenen Kostenkomponenten und ihrer Höhe werden von einem unabhängigen Drittgutachter durchgeführt.

Die Bearbeitungsgebühr wird nach dieser Methode einmal im Jahr berechnet und vom SGR-Verwalter spätestens am 1. Dezember des laufenden Jahres für das folgende Jahr mitgeteilt.

Die für die Zeitspanne 30.11.2023 – 31.12.2024 gültige Bearbeitungsgebühren nach der Art der Übernahme sind wie folgt:

Kleines Glas (bis 500 ml) – 0,1820 RON (Automatische Übernahme – RVM)  |  0,1005 RON (Manuelle Übernahme)  |  0,0544 RON (HoReCa)
Großes Glas (> 500 ml) – 0,1889 RON  | 0,1645 RON  |  0,1089 RON
Kleiner Kunststoff – 0,1970 RON  |  0,0596 RON  |  0,0136 RON
Großer Kunststoff – 0,2486 RON  |  0,0989 RON  |  0,0432 RON
Metall – 0,1773 RON  |  0,0482 RON  |  0,0097 RON 

Wer ist der SGR-Verwalter ?

Der SGR-Verwalter ist die Stelle, die das Rückgabegarantiesystem umsetzt. In Rumänien heißt sie RetuRO (Returo Sistem Garanție Returnare SA). Hierbei handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, an der die Erzeugerverbände zu mindestens 30 Prozent, der rumänische Staat zu 20 Prozent und die Händlerverbände beteiligt sind. RetuRO arbeitet aufgrund eines Non-Profit-Prinzips; der mögliche Gewinn des Unternehmens aus der Sammlung von Getränkeverpackungen wird ausschließlich in die Entwicklung von SGR reinvestiert.

Was tut der unabhängige Drittgutachter?

Der unabhängige Drittgutachter wird vom SGR-Verwalter ernannt und beauftragt. Händler, die Rücknahmestellen betreiben, sowie Hersteller und/oder Lieferanten von automatischen Rücknahmegeräten sind verpflichtet, mit dem unabhängigen Drittgutachter zusammenzuarbeiten. Er ist im Grundsatz für die Berechnung der Bearbeitungsgebühr zuständig. Hierfür erhält er nach Abschluss von Geheimhaltungsvereinbarungen die erforderlichen Informationen, um die relevanten Kostenbestandteile zu bestimmen.

Fazit

Die aktuellen Rücknahmequoten sind mit 81 Prozent im September und 84 Prozent im Oktober 2024 erfreulich hoch. Die marktorientierte Festlegung der Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren kann, ebenso wie die weitere Entwicklung der Infrastruktur von Rückgabestellen und die Eröffnung neuer Sortier- und Zählzentren, zur Erhöhung der Effizienz des Garantie-Rückgabe-Systems beitragen. 


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