Nach langen Verzögerungen wird eine wichtige Phase der Einführung eines Recyclingsystems für Plastikflaschen beendet. Das sog. SGR-System (auch als RetuRO bekannt) soll ab dem 30. November 2023 funktionsfähig sein, obwohl ursprünglich für den 1. Oktober 2022 geplant. Im SGR-System registrierten Händlern steht noch eine kurze Zeit zur Verfügung, um ihre Verträge zu prüfen und abzuschließen.
Ausgangspunkt
Der Regierungsbeschluss Nr. 1074/2021 (nachfolgend RB 1074) zur Festlegung des Pfand-Rückgabe-Systems („SGR“) für nicht wiederverwendbare Verpackungen, in Kraft seit 6. Oktober 2021, legt Verpflichtungen für alle Wirtschaftsteilnehmer, die in Rumänien „SGR-Produkte“ herstellen, innergemeinschaftlich einführen oder importieren, fest.
„SGR-Produkte“ sind Wasser, Erfrischungsgetränke, Bier, Apfelwein, Wein oder Spirituosen in Einwegverpackungen aus Kunststoff, Glas oder Metall mit Volumen zwischen 0,1 und 3 Litern.
Das SGR ist für jeden Hersteller und Händler obligatorisch; die Einführung von bzw. der Handel mit SGR-Produkten setzen eine Registrierung des Herstellers bzw. Händlers und der Produkte voraus.
Regelungszweck
Der RB 1074 legt den Rahmen für die Umsetzung des Pfand-Rückgabe-Systems für nicht wiederverwendbare Primärverpackungen (gemäß Art. 10 Abs. 5 des Gesetz Nr. 249/2015 bezüglich Verpackung und Verpackungs-Abfallmanagement) in ganz Rumänien fest. Durch das SGR übernehmen die Hersteller die Verantwortung für Übernahme, Transport und Recycling der Verpackungen. Bei Nichtbeachtung der Pflichten drohen Geldbußen zwischen 20.000 und 40.000 Lei.
Hersteller, die SGR-Produkte auf den rumänischen Markt einführen, müssen u. a.:
- sich spätestens 30 Tage vor der Einführung ihrer Produkte in Rumänien im SGR registrieren, falls sie dies nicht bis zum 28. Februar 2023 getan haben;
- innnerhalb von 60 Tagen nach der Registrierung einen Vertrag mit dem SGR-Verwalter abschließen (in dieser Phase befinden wir uns derzeit);
- SGR-Verpackungen entsprechend markieren und eine spezielle Software für die Anmeldung der Produkte beim SGR-Verwalter verwenden;
- das SGR- Pfand (0,5 Lei) von den Kunden einnehmen und bis zum 25. des Folgemonats dem SGR-Verwalter bezahlen.
Händler, die mit SGR- Produkten handeln, müssen u.a.:
- sich spätestens 30 Tage vor dem Beginn des Verkaufs im SGR registrieren, falls dies nicht bis zum 28. Februar 2023 geschah;
- innerhalb von 90 Tagen nach der Registrierung einen Vertrag mit dem SGR-Verwalter abschließen;
- die Höhe des Pfands gesondert auf dem Regal und in den Unterlagen der SGR- Produkte erwähnen;
- das Pfand auf jedes Produkt in SGR-Verpackung an den Zulieferer bezahlen;
- SGR-Produkte nur von bei dem SGR Verwalter eingetragenen Herstellern und Händlern beziehen;
- die Kunden über das SGR entsprechend informieren und das Pfand auf die Produkte in SGR-Verpackung einnehmen;
- grundsätzlich Rückgabestellen einzurichten und bei Rückgabe das Pfand zu erstatten.
Nimmt ein Händler keine SGR-Produkte zurück, und erstattet er dementsprechend das Pfand nicht, weil er keine Rückgabestelle einrichtet, muss er Kunden darüber informieren, wo sich die nächste zugelassene Rückgabestelle befindet.
Ausnahmen
Abweichend von den obigen Bestimmungen findet SGR keine Anwendung auf exportierte Produkte in Duty-Free-Läden und auf solche, die in internationalen Transportmitteln verkauft werden. Händler, die SGR-Produkte ausschließlich über Online-Plattformen vertreiben, müssen ebenfalls keine Rückgabestellen organisieren.
HoReCa-Händler sind verpflichtet, das Pfand auf Produkte in SGR-Verpackungen, die außerhalb der Vertriebsstruktur verbraucht werden, vom Endverbraucher einzunehmen. Auf das Pfand für SGR-Produkte , die innerhalb der Vertriebsstruktur verbraucht werden, können sie verzichten. HoReCa-Händler sind im Übrigen nicht verpflichtet, Rückgabestellen zu organisieren oder Verwaltungsgebühren an den SGR-Verwalter zu bezahlen.
Gleichfalls sind Händler, die Endverbrauchern SGR-Produkte ausschließlich über Automaten zur Verfügung stellen, nicht verpflichtet, Rückgabestellen zu organisieren.
Händler mit Verkaufsstrukturen, deren Fläche weniger als 200 Quadratmeter beträgt und die ihre eigenen Rückgabestellen nicht organisieren können, können dies zusammen mit anderen Händlern oder mit Hilfe der Verwaltungsbehörde tun. Die Entfernung der nächsten Rückgabestelle von der Verkaufsstelle darf jedoch 150 m (urban) und 500 m (im ländlichen Bereich) nicht überschreiten.
Fazit
Nach mehreren Vertagungen wird RetuRO oder das Garantie-Rückgabe-System endlich funktionsfähig. Angesichts der Wartezeit sollte dieses neue Mittel keine Überraschung für Hersteller, Händler und Verbraucher darstellen; wir sind gespannt auf die Praxis.
Aus Sicht des Umweltschutzes ist das Flaschenpfand offensichtlich begrüßenswert. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Maßnahme auch zu einem besseren Umweltbewusstsein der Bevölkerung beitragen wird.
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