Rumänien führt System zur elektronischen Rechnungsstellung ein

Ab dem 7. Oktober 2021 wird infolge des Inkrafttretens der Dringlichkeitsverordnung (DVO) Nr. 120/2021 ein neues, vom Finanzministerium verwaltetes und überwachtes System zur elektronischen Rechnungsstellung umgesetzt. Es konzentriert sich vor allem auf Geschäfte zwischen Unternehmen und der Regierung (z. B. öffentliche Auftragsvergabe). Dennoch soll das derzeit als Pilotprojekt angedachte System wahlweise auch im Verkehr zwischen privaten Wirtschaftsteilnehmern angewandt werden.

Rahmen und Erfordernis der elektronischen Rechnungsstellung

Das Programm für die elektronische Rechnungsstellung wurde vom Finanzministerium im Frühjahr 2020 als logischer Schritt zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Vergabeverfahren eingeführt und stellt ein lang erwartetes Tool für Unternehmen dar, die daran interessiert sind, Zugang zu öffentlichen Vergabeverfahren zu erhalten.

Ein erster Schritt zur Umsetzung der o. g. Richtlinie wurde durch die DVO Nr. 199/2020 unternommen, es gelang jedoch nicht, den Rechtsrahmen für die elektronische Rechnungsstellung mit dem EU-Recht in Übereinstimmung zu bringen. Diese DVO wurde daher durch die neue Rechtsnorm zur elektronischen Rechnungsstellung abgeschafft.

Das System bezweckt auch eine Verbesserung der Beitreibung mit Bezug auf die USt, sowie die Vorbeugung und Bekämpfung von Steuerhinterziehung, als Teil der Bemühungen Rumäniens, sich an die strategischen EU-Grundsätze für E-Governance anzupassen. 
Laut den öffentlichen Mitteilungen des Finanzministeriums erhofft man sich eine weite Verbreitung dieses Systems.

Regelung zur elektronischen Rechnungsstellung

Die elektronische Rechnung soll als XML-Datei erstellt werden, die einen vollständigen Satz vordefinierter Informationen umfasst. Sie soll an den Empfänger ausschließlich über die nationale elektronische Plattform zur elektronischen Rechnungsstellung, „RO E-FACTURA“, versandt werden. Als Originaldokument soll die XML Datei zusammen mit der elektronischen Unterschrift des Finanzministeriums angesehen werden. Laut dem rumänischen Steuergesetzbuch sollen auch Berichtigungen der ursprünglichen Rechnungen über dasselbe nationale Online-System zur elektronischen Rechnungsstellung vorgenommen werden.

Im Falle von Geschäften zwischen Unternehmen und der Regierung (sog. BtG Geschäfte) finden folgende Regeln Anwendung:

(i) Hat der Lieferant für die Anwendung der elektronischen Rechnungsstellung optiert, sind die elektronischen Rechnungen grundsätzlich im Zusammenhang mit allen öffentlichen Einrichtungen zu erstellen (gewisse Ausnahmen bestehen im Fall von Verträgen, die als geheim klassifiziert werden, oder mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen zur Wahrung der staatlichen Interessen verbunden sind);
(ii) die öffentliche Einrichtung muss in der Lage sein, die elektronische Rechnung zu erhalten, herunterzuladen, zu verarbeiten und deren Rechtmäßigkeit und Übereinstimmung mit den vertraglichen und gesetzlichen Regelungen zu prüfen.

Damit die elektronische Rechnungsstellung für BtG Geschäfte anwendbar ist, müssen Wirtschaftsteilnehmer lediglich ein Digitalzertifikat besitzen, das für den Zugang zum sog. privaten virtuellen Datenraum (rum: Spațiu Virtual Privat, SPV) registriert ist.

Im Hinblick auf Business-to-Business-Geschäfte müssen sich sowohl der Aussteller als auch der Empfänger im rumänischen Register der elektronischen Rechnungsstellung anmelden, damit sie Rechnungen ausstellen und erhalten können. Die Anmeldung erfolgt ab dem ersten Tag des Monats, der dem Monat des Registrierungsantrags folgt. Sobald die Anmeldung vollzogen ist, kann der Aussteller elektronische Rechnungen sowohl stellen als auch erhalten. Ist der Empfänger nicht im rumänischen Register für elektronische Rechnungen angemeldet, finden die allgemeinen Regelungen des Steuergesetzbuches zur Rechnungsstellung Anwendung.

Auch nichtansässige Steuerpflichtige können für die elektronische Rechnungsstellung im Hinblick auf deren Geschäfte mit öffentlichen Anstalten und privaten Unternehmen aus Rumänien optieren. Ein gesondertes Verfahren hierzu soll zeitnah veröffentlicht werden.

Fazit

Das System soll bis zum 7. November 2021 voll anwendbar sein. Es wurde zunächst als eine optionale Alternative erschaffen, deren Verwendung wird insbesondere für B2G-Geschäfte stark ermutigt. 

Die Verfahren für den Zugang und für die Errichtung und Verwaltung des nationalen Systems zur elektronischen Rechnungsstellung werden derzeit erwartet. Da das System neu ist und dessen Umsetzung höchstwahrscheinlich Herausforderungen birgt, sollte den Umsetzungsregelungen im Hinblick auf die Anmeldung im System der elektronischen Rechnungsstellung und auf die elektronische Rechnungslegung besondere Beachtung geschenkt werden.


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