Rumänien: Mergers & Acquisitions: steuerliche Auswirkungen – Teil 2

Nachdem wir bereits einen Überblick zu Verschmelzungen aus steuerlicher Sicht veröffentlicht haben, widmen wir uns nachfolgend der Geschäftsübertragung durch asset oder share deal.

1. Asset Deal

Ein Asset Deal ist der Verkauf von Vermögensgegenständen, die zu einem Geschäft gehören.

Geschäftsübertragung im Ganzen
Eine Geschäftsübertragung im Ganzen liegt vor, wenn die Aktiva eine aus technischer Sicht selbständige Struktur bilden, d. h. eigenständige wirtschaftliche Tätigkeiten ermöglichen. Die Übertragung von Gebäuden oder Produktionsbetrieben, in denen sich die Aktiva befinden, gilt nicht alleine als Geschäftsübertragung im Ganzen.

Die Übertragung sämtlicher Aktiva eines Unternehmens oder bestimmter Teile davon gilt in Rumänien aus umsatzsteuerlicher Sicht nicht als Lieferung und ist daher umsatzsteuerfrei. Hierfür müssen jedoch die Voraussetzungen gemäß diesem Kapitel beachtet werden; anderenfalls kann die Transaktion als reine Warenlieferung eingestuft werden, womit die Umsatzsteuer anfällt.

Voraussetzungen
Der Erwerber muss seine Absicht, die übertragene Tätigkeit auszuüben und das Geschäft nicht aufzulösen, bzw. die Aktiva nicht zu verkaufen, dem Veräußerer eidesstattlich erklären.
Es ist fraglich, ob die Umsatzsteuerbehandlung gleich bleibt, wenn er die Tätigkeit des Geschäfts ändert, obwohl er die übernommene Vermögensstruktur beibehält. Der EuGH hat bereits entschieden, es sei nicht ausschlaggebend, dass der Übernehmer dieselbe Art von Tätigkeit ausübt (Rechtssache Zita Modes Sarl, C-497/01).  
Das Gesetz regelt auch nicht, wie lange die Tätigkeit bzw. die Aktiva behalten werden müssen; von mindestens einem Jahr sollte man ausgehen.

Dokumentation
Die Vermögensübertragung muss eine Vertragsgrundlage haben. Darin werden neben den typischen Inhalten wie Pflichten, Preis, aufschiebende Bedingungen, Garantien, etc. auch die übertragenen Aktiva aufgelistet und der Grund für die Einstufung als umsatzsteuerfreie Geschäftsübertragung dargelegt.

Verfahren
Ein Asset Deal ist ohne Handelsregisterformalitäten möglich und somit einfacher als Share Deal oder Verschmelzung. Im Vergleich zu dem Share Deal bietet er zusätzlich den Vorteil, dass keine Schulden einer Gesellschaft übernommen werden müssen.

Verbundene Kosten
Werden nur bewegliche Güter übertragen, fallen keine Beurkundungs- und Grundbucheintragungskosten an. Dies ist nur der Fall, wenn sich die Übertragung auf Immobilien bezieht.

2. Share Deal

Möchte ein Investor in eine rumänische Gesellschaft investieren, ohne sein Geschäft und seine Nettoaktiva ganz oder teilweise mit anderen bestehenden Geschäften zu verbinden, kommt der Erwerb von Geschäftsanteilen in Betracht.

Steuerliche Behandlung
Erträge aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen sind in Rumänien grundsätzlich steuerpflichtig. Natürliche Personen schulden Einkommensteuer, juristische Personen Körperschaftssteuer.
Ist der Veräußerer nicht in Rumänien ansässig, können Sondervorschriften eines etwaigen Doppelbesteuerungsabkommens Anwendung finden, wenn er eine Ansässigkeitsbescheinigung aus dem Heimatstaat vorlegt.

Das Steuergesetzbuch regelt die Steuerfreiheit für Gesellschaften, die Beteiligungen von mehr als 10 Prozent, die mehr als ein Jahr gehalten wurden, verkaufen. Dies gilt auch für nichtansässige Gesellschaften bei Erfüllung gewisser Formalien (steuerliche Registrierung in Rumänien, Meldepflichten).

Erwähnenswert ist der Fall von Gesellschaften, die überwiegend Immobilienvermögen halten. Oft weisen die Doppelbesteuerungsabkommen beim Verkauf ihrer Anteile das Besteuerungsrecht Rumänien zu.

Dokumentation
Jede Operation, die zu Änderungen an der Struktur des Stammkapitals einer rumänischen Gesellschaft führt, muss im Voraus durch Gesellschafterbeschluss genehmigt und im Handelsregister eingetragen werden. Ist der Erwerber noch nicht Gesellschafter, ist ferner ein zweistufiges Verfahren, das zwei Gesellschafterbeschlüsse impliziert, erforderlich. In jedem Fall muss natürlich ein Vertrag über die Anteilsübertragung abgeschlossen werden.

Verbundene Kosten
Eine Beurkundung des Kaufvertrages ist nach rumänischem Recht auch beim Share Deal nicht erforderlich. Die Kosten für das Handelsregisterverfahren sind grundsätzlich gering.

3. Due Diligence

In beiden o. g. Fällen ist es unerlässlich, im Voraus eine Due Diligence über den Kaufgegenstand durchzuführen, um rechtliche, steuerliche und finanzielle Risiken aufzudecken. Bei einem Asset Deal ist die Due Diligence in aller Regel einfacher und schneller, zumal anders als beim Share Deal weniger oder u. U. keine Rechtsverhältnisse und Verbindlichkeiten übernommen werden.
Zwar kann dies aufwendig sein, nur auf diese Weise wird jedoch eine fundierte Erwerbsentscheidung ermöglicht.


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