Rumänisches Finanzministerium fördert große Investitionen von Industriebetrieben

Die rumänische Regierung legt seit vielen Jahren nationale Förderprogramme für Industrieinvestionen auf – die sog. Staatshilfeprogramme, finanziert aus dem rumänischen Budget. Das Finanzministerium hat dieses Jahr ein neues Programm für große Investitionen von Industriebetrieben (Regierungsbeschluss 300/2024) vorgestellt.

Akzeptiert werden Förderanträge für Projekte mit einem Investitionswert von mindestens 10 Mio. Euro. Jährlich stehen rund 150 Mio. Euro Fördergeld, in Summe knapp 450 Mio. Euro für die Jahre 2024 bis 2026, zur Verfügung. 

In groben Zügen ähnelt das Programm stark den früheren Staatshilfeprogrammen des Finanzministeriums, bei genauerer Betrachtung gibt es aber wesentliche Unterschiede. Offenbar wurden zahlreiche Anregungen von Unternehmen berücksichtigt und das Programm der aktuellen wirtschaftlichen Situation angepasst. Insbesondere war kritisiert worden, dass im Vorgängerprogramm nur die größten Projekte – und damit vor allem multinationale Gruppen – Erfolgschancen hatten. Gemäß den neuen Regeln können andere Bewertungskriterien den Nachteil eines geringeren Investitionswerts wieder aufwiegen.

Welches sind die wichtigsten Punkte?

Förderbar sind sowohl KMU als auch große Unternehmen:

  • Der Investitionswert muss mindestens 10 Mio. Euro betragen; 
  • Nur einige Aktivitäten (durch die CAEN-Codes definiert) sind förderfähig;
  • Die Projekte müssen innerhalb von 36 Monaten (nicht verlängerbar) umgesetzt werden;
  • Anträge können dieses Jahr bis zum 9. September gestellt werden.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt v. a. vom Investitionsstandort ab. Je höher eine Region entwickelt ist, desto niedriger ist die Förderquote – Bukarest ist von diesem Förderprogramm ganz ausgeschlossen. Für alle übrigen Regionen kann eine Förderung zwischen 30 Prozent (Temesch, Arad und Teile von Ilfov) und 70 Prozent (Gorj) der Investition beantragt werden. 

Die absolute maximale Förderhöhe für ein Projekt variiert ebenfalls je nach Region, von maximal 24,75 Mio. Euro in Temesch, Arad und Teilen von Ilfov bis zu maximal 57,75 Mio. Euro in Gorj.

Was wird gefördert?

Erstattet werden prinzipiell Ausgaben für folgende materielle und immaterielle Vermögenswerte:

  • Errichtungskosten produktionsbezogener Gebäude;
  • Neue Produktionsanlagen und Maschinen;
  • Erwerb immaterieller Vermögenswerte wie Lizenzen, Patente, Know-how und anderer geistiger Eigentumsrechte (maximal 50 Prozent des förderfähigen Gesamtwerts des Projekts).

      
In der Praxis werden dies überwiegend Produktionsgebäude und Anlagen sein. Förderfähig sind dabei sowohl bestehende als auch im Jahr der Antragstellung gegründete Unternehmen – letztere werden bei der Projektbewertung allerdings benachteiligt. 

Wie werden die Förderanträge bewertet?

Die Anträge werden mit bis zu 155 Punkten bewertet, die auf sechs Kriterien verteilt sind:

  • Wert der Investition: je 10 Mio Euro werden 2 Punkte vergeben. Allerdings dürfen die für die Förderung anrechenbaren Kosten 100 Mio. Euro nicht überschreiten (der Investitionswert aber sehr wohl) – daher gibt es für dieses Kriterium maximal 20 Punkte;
  • Art der Investition (10-20 Punkte) – mehr Punkte für Greenfield Projekte;
  • Standort (0-25 Punkte) – mehr Punkte für benachteiligte Regionen;
  • CAEN-Code (0-25 Punkte) – die besten Chancen haben die Codegruppen 109, 20, 25 und 26;
  • Automatisierungsgrad (0-50 Punkte) – mehr Punkte für einen höheren Automatisierungsgrad;
  • Rentabilität der letzten Bilanz (0-15 Punkte) – je profitabler, desto mehr Punkte.


Worauf ist bei der Umsetzung der Investition zu achten?

Das Förderprogramm enthält einige neue Bestimmungen. Z. B. müssen innerhalb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Fördervertrags mindestens 3 Prozent des Projektwerts an Auftragnehmer vergeben werden. Verlängerungen der Projektdauer sind erst nach Abschluss eines Viertels der Investition möglich, die Gesamtdauer darf 36 Monate ab Vertragsabschluss nicht überschreiten. Investitionen, die verspätet oder zu langsam starten oder die Frist der 36 Monate überschreiten, verlieren die gesamte Förderung.

Am Ende der fünfjährigen Monitoringphase nach Abschluss der Investition wird deren Erfolg bewertet. Die Förderung kann ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn weniger als 90 Prozent des im Antrag angegebenen Budgets ausgegeben wurden, die Umsatzrentabilität im Durchschnitt der fünf Jahre unter 2,5 Prozent liegt, oder der durchschnittliche Umsatz die Prognose des Förderantrags um mehr als 20 Prozent unterschreitet.

Fazit

Mit dem neuen Förderprogramm werden recht gezielt innovative Investitionsprojekte mit einem hohen Automatisierungsgrad gefördert – in strukturschwachen Regionen, für einige ausgewählte Sektoren, und unabhängig von der Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze. Damit hat die Regierung ein sehr klares Muster entworfen, wie sie sich die Industrialisierung Rumäniens für die kommenden Jahre vorstellt.  


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