Steuerliche Neuigkeiten durch Dringlichkeitsverordnung 115/2023

Ende September 2023 stellte die rumänische Regierung im Parlament die Vertrauensfrage für ein Gesetz, das wesentliche Änderungen am Steuergesetzbuch vornahm. So wurde im Amtsblatt Nr. 977 vom 27. Oktober 2023 das Gesetz Nr. 296 vom 26. Oktober 2023 über einige steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen zur Sicherung der langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit Rumäniens veröffentlicht.

Offenbar reichten diese Änderungen nicht aus, sodass im Amtsblatt Nr. 1139 vom 15. Dezember 2023 die Dringlichkeitsverordnung („DVO“) Nr. 115 vom 14. Dezember 2023 über einige steuerliche und haushaltspolitische Maßnahmen zur Steuerkonsolidierung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung veröffentlicht wurde.

In den folgenden Zeilen werden die wichtigen praxisrelevanten Änderungen für Unternehmen, die Zahler der Körperschafts- oder der Mikrounternehmenssteuer sind, zusammengefasst.

Änderungen der Körperschaftsteuer ab 1. Januar 2024

  • Die Absetzbarkeit von Betriebskosten eines Unternehmenssitzes, der einer natürlichen Person gehört und nicht ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird, wird auf 50 Prozent begrenzt.
  • Für einen nicht ausschließlich betrieblich genutzten Unternehmenssitz in Wohngebäuden oder individuellen Gebäuden in Wohnkomplexen, die sich im Vermögen des Steuerpflichtigen befinden, ist die Abschreibung zu 50% abzugsfähig. Werden im Vermögen des Steuerpflichtigen befindliche Geschäftsräume von Aktionären/Gesellschaftern für persönliche Zwecke genutzt, kommt die steuerliche Abschreibung für den Geschäftsraum bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens nicht zum Abzug.
  • Wertberichtigungen auf Forderungen sind zu 30% statt zu 50% abzugsfähig.
  • Die in der Körperschaftssteuererklärung angegebenen jährlichen Steuerverluste werden ab 2024 bis zu einer Obergrenze von 70% aus den steuerpflichtigen Gewinnen der folgenden fünf Jahre ausgeglichen.
  • Durch Körperschaftsteuererklärung für die Jahre vor 2024 festgestellte und am 31.12.2023 noch nicht ausgeglichene jährliche Steuerverluste werden aus den ab 2024 erzielten steuerpflichtigen Gewinnen bis zu einem Höchstbetrag von 70% der jeweiligen steuerpflichtigen Gewinne während des verbleibenden Zeitraums aus den sieben aufeinanderfolgenden Jahren nach dem Jahr, in dem die jeweiligen Verluste verbucht wurden, ausgeglichen.
  • Ausgaben für private Stipendien können nicht mehr von der Körperschaftssteuer abgezogen werden. Private Stipendien können in Höhe von bis zu 1500 Lei pro Stipendium gewährt werden; sie gehen kumuliert mit anderen Sozialausgaben in die Obergrenze von 5% der Gehaltsausgaben ein.


Änderungen der Mikrounter-nehmenssteuer ab 1. Januar 2024 

  • Für die Einstufung eines Unternehmens als Mikrounternehmen gelten folgende geänderten Voraussetzungen:
    – Seine Gesellschafter halten direkt oder indirekt an nur einem einzigen Mikrounternehmen mehr als 25% des Wertes/der Anzahl der Anteile. Gesellschafter, die diese Bedingung in mehr als einem Unternehmen erfüllen, müssen bis zum 31. März des folgenden Geschäftsjahres ein einziges Unternehmen festlegen, das die Mikrounternehmenssteuer bezahlt, andernfalls sind alle körperschaftssteuerpflichtig.
    – Es reicht seine Jahresabschlüssse fristgerecht ein. Für das Jahr 2024 muss dies bis zum 31. März 2024 erfolgen.
  • Bei der Berechnung des Umsatzschwelle von 500.000 Euro, bis zu der die Einstufung als Mi-krounternehmen möglich ist, werden auch die Umsätze von anderen Unternehmen im Sinne des Gesetzes 346/2006 über die Förderung der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen berücksichtigt.
  • Als inaktiv im Handelsregister eingetragene Mikrounternehmen werden ihren Status bis zur Beendigung der Inaktivität beibehalten und nach der Wiederaufnahme der Tätigkeit die Fortführung dieses Status prüfen.
  • Die Sonderbestimmungen für Unternehmen im Horeca-Sektor werden aufgehoben; für diese gelten die Standardkriterien für die Einstufung als Mikrounternehmen. 
  • Erfüllt ein Mikrounternehmen im Laufe eines Geschäftsjahres die Bedingung, mindestens einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, nicht mehr und/oder reicht es seine Jahresabschlüsse nicht rechtzeitig ein, schuldet es ab dem Quartal, in dem eine der Bedingungen nicht mehr erfüllt ist, Körperschaftssteuer.
  • Die Steuergutschrift für Sponsoring/Privatstipendien und Beträge für die Anschaffung elektronischer Registrierkassen wird abgeschafft.


Klärungen der Finanzverwaltung zu einigen Begriffen, insbesondere zu der Beteiligung an anderen Unternehmen, werden erwartet.

Fazit

2024 wird für die Steuerzahler angesichts der jüngsten Steueränderungen voraussichtlich ein schwieriges Jahr werden. Jeder Steuerzahler muss seine Tätigkeit im Lichte der Gesetzesänderungen sorgfältig analysieren, damit sie unter den bestmöglichen Bedingungen ausgeübt werden kann.


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