Das Jahr 2025 bringt eine Reihe von steuerlichen und buchhalterischen Änderungen mit sich, die sich auf die Steuerzahler und Unternehmen in Rumänien auswirken. Mit Maßnahmen wie „e-factura“, „e-TVA“ „e-Transport“ u.a. will die Regierung zum einen die Steuereinnahmen erhöhen und zum anderen die Einhaltung der Steuervorschriften verbessern.
Nachfolgend beschreiben wir wichtige Änderungen ab 2025.
Mikrounternehmenssteuer
Die Bedingungen, unter denen sich ein Unternehmen für dieses System entscheiden kann, werden geändert. So beträgt die Umsatzschwelle, bis zu der ein Unternehmen im Jahr 2025 als Mikrounternehmen gelten kann, 250.000 EUR im Vorjahr 2024; die bisherige Schwelle lag bei 500.000 EUR. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Umsatzschwelle, dann für das Jahr 2025, auf 100.000 EUR sinken.
Ab 2025 entfällt allerdings die Begrenzung des Anteils der Einkünfte aus Beratung und/oder Management auf 20 % der Gesamteinnahmen.
Um als Mikrounternehmen eingestuft zu werden, muss das betreffende Unternehmen natürlich zusätzlich hierzu die anderen Bedingungen des Steuergesetzbuches erfüllen.
Ab dem Quartal, in dem die o.g. Umsatzschwellen von 250.000 Euro im Jahr 2025 bzw. 100.000 Euro im Jahr 2026 überschritten werden, werden die Unternehmen körperschaftsteuerpflichtig und können in Zukunft nicht mehr von der Mikrouunternehmenssteuer profitieren. Es ist zu beachten, dass bei der Berechnung dieser Umsatzgrenzen auch die Einkünfte verbundener Unternehmen berücksichtigt werden, sofern dies der Fall ist.
Dividendensteuer
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Steuersatz für Dividenden von 8 % auf 10 % erhöht. Der neue Satz gilt für Dividenden, die ab dem 1. Januar 2025 an ansässige sowie nichtansässige natürliche und juristische Personen ausgeschüttet werden. Für bereits auf der Grundlage von Zwischenabschlüssen des Jahres 2024 oder eines 2024 begonnenen abweichenden Geschäftsjahres ausgeschüttete Dividenden gilt weiterhin ein Steuersatz von 8%.
Dies bedeutet, dass es nicht notwendig ist, die Steuer nach der Regularisierung der Dividenden auf Grundlage des Jahresabschlusses 2024 neu zu berechnen.
Wegfall von Erleichterungen für IT, Bau u.a.
Zum Januar 2025 fielen die Erleichterungen bzgl. Einkommenssteuer und Sozialversicherung für Arbeitnehmer aus den Bereichen Softwareentwicklung, Bau, Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie weg. Der monatliche Steuerfreibetrag in Höhe von 300 Lei, den Mindestlohnempfänger erhalten, sofern ihr monatliches Bruttogehaltseinkommen, abzüglich etwaiger Essens- und Urlaubsgutscheine, 4300 Lei/Monat nicht übersteigt, wird bis zum 31. Dezember 2025 beibehalten. Das monatliche Mindestbruttogehalt für eine normale Arbeitswoche beträgt 4050 RON; im Baugewerbe 4582 RON.
Mit der Abschaffung der Steuererleichterungen für Unternehmen aus den Sektoren IT, Bau, Landwirtschaft und Lebensmittel lebt auch die Verpflichtung zur vollständigen Einzahlung in die zweite Säule der privaten Rentenversicherung, wie für andere Arbeitnehmer, wieder auf.
Steuer auf Bauten
Mit der Dringlichkeitsverordnung 156/2024 wurde die Steuer in Höhe von 1 % auf den Wert der am 31. Dezember des Vorjahres im Vermögen juristischer Personen vorhandenen Bauten wieder eingeführt. Nicht betroffen sind Gebäude, die der üblichen Immobiliensteuer unterliegen. Diese Steuer von 1 % ist in zwei gleichen Raten bis zum 30. Juni und 31. Oktober zu zahlen. Durchführungsbestimmungen für diese Gebäudesteuer werden erwartet.
e-factura und e-TVA
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Verwendung des elektronischen Rechnungssystems für Privatpersonen obligatorisch. Die Verpflichtung zur Verwendung von e-factura ist allerdings auf Umsätze beschränkt, bei denen der Ort der Lieferung für Umsatzsteuerzwecke in Rumänien liegt. Das System der elektronischen Rechnung ist auch für vereinfachte Rechnungen verpflichtend; nicht jedoch für Kassenbons (bon fiscal).
In Bezug auf die e-TVA wird der Eintritt der Verpflichtung des Steuerpflichtigen, das Ergebnis der Überprüfung der Differenzen, die ihm ANAF mittels der „e-TVA Konformierungsaufforderung“ mitteilt, zu übermitteln, auf den 1. Juli 2025 verschoben.
Andere Änderungen
Ab 2025 müssen Gesellschaften monatlich Summen- und Saldenlisten erstellen.
Eine weitere wichtige Änderung ist die Einreichung der D406-Informationserklärung, auch bekannt als SAF-T, durch kleine Steuerzahler. Diese Erklärung enthält Informationen aus Steuer- und Buchhaltungsunterlagen.
Fazit
Das Jahr 2025 verspricht angesichts der jüngsten Änderungen eine Herausforderung für die Steuerzahler zu werden. Jeder Steuerpflichtige wird seine Tätigkeit im Lichte dieser Gesetzesänderungen sorgfältig analysieren müssen, um sie unter den bestmöglichen Bedingungen durchführen zu können.
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