UCMR insolvent erklärt

Gut daran: Beschlagnahme durch ANAF aufgehoben

Maschinenbauwerk UCMR Reschitza
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Reschitza - Das Munizipalgericht Bukarest, das für die großen Steuerzahler zuständig ist, die ihre Steuern direkt an die Generaldirektion für Finanzen des Finanzministeriums in Bukarest entrichten müssen, hat am vergangenen Donnerstag einer Klage des Reschitzaer Maschinenbauwerks UCMR stattgegeben. Das Gericht erklärte das Allgemeine Insolvenzverfahren gegen das Maschinenbauwerk UCMR für eröffnet. Damit sind einstweilen alle gerichtlichen Nachzahlungsverfahren der Gläubiger gegen das Reschitzaer Großwerk suspendiert und das Werk vorläufig geschützt gegen das Vorgehen seiner Gläubiger, einschließlich gerichtliche Klagen wegen Zahlungsforderungen.

Das Bukarester Gericht hat sich Donnerstag auch dafür ausgesprochen, dass UCMR alle Selbstverwaltungsrechte beibehält, also das Recht, seine Tätigkeiten selber zu führen und seine Vermögenswerte selber zu verwalten. Letzteres Recht darf das Maschinenbauwerk im Rahmen des Insolvenzverfahrens aber ausschließlich unter der Aufsicht eines vom Munizipalgericht Bukarest bestellten Verwalters ausüben. Es handelt sich also faktisch um eine beschränkte Souveränität.


Die zweite Einschränkung durch das Insolvenzverfahren besteht darin, dass die Generalversammlung der Gläubiger des Maschinenbauwerks die Rechte und Pflichten des gegenwärtigen Verwaltungsrats aufhebt und durch einen Sonderadministrator ausüben lässt, den die Generalversammlung der Gläubiger ernennt. Diese wird wahrscheinlich noch in diesem Jahr zusammentreten.

Den Sanierungsplan des Reschitzaer Großwerks werden die Generalversammlung der Gläubiger, der gerichtlich bestellte Administrator – in der Regel eine auf solche Dinge spezialisierte Firma – und der Sonderverwalter ausarbeiten, die sich – als vierter Schritt des Insolvenzverfahrens – zu einer Tagung zusammensetzen müssen. Der Sanierungsplan muss konkrete Maßnahmen umfassen, die letztendlich dazu führen sollen, dass die Gläubiger von UCMR zu ihrem Geld kommen.

Der Lichtblick des Bukarester Gerichtsurteils aus Sicht des Reschitzaer Maschinenbauwerks: im Augenblick, wo das Insolvenzverfahren startet – das ist diese Woche – wird die Beschlagnahme des Werksvermögens und der Werkkonten durch die Nationale Agentur für Fiskalische Administration ANAF, den allmächtigen Arm der Steuerbehörde, der sich aus jederlei Vermögen eines Schuldners bedienen konnte, aufgehoben. Das Werk muss von diesem Augenblick an ausschließlich die laufenden Abgaben an den Staatshaushalt leisten.

Mit der Erklärung des Insolvenzverfahrens gegen das Reschitzaer Maschinenbauwerk sind auch die größten Sorgen der Gewerkschaften des Banater Berglands einstweilen besänftigt worden: „Die beste Nachricht für die Belegschaft des Maschinenbauwerks ist, dass im Verfahren keine Entlassungen vorgeschrieben werden“, sagte der amtierende Präsident von UCMR, Dan Obădău. „Die zweitbeste, damit unlösbar gekoppelte Nachricht lautet: das Werk kann weiter arbeiten.“

Das Reschitzaer Maschinenbauwerk UCMR dürfte auch noch eine positive Folge der Erklärung des Insolvenzverfahrens erleben: der langjährige Disput mit dem rumänischen Staat bezüglich der „historischen Schulden“ des Werks – damit sind Schulden gemeint, die UCMR im Augenblick der Privatisierung durch die Schweizer INET-AG hatte und die laut Privatisierungsvertrag längst erlassen sein müssten, deretwegen das Werk aber alljährlich auf der Liste der Spitzen-Steuerschuldner des rumänischen Staates geführt wird – diese Altschulden aus der Zeit als Staatsbetrieb (pikant: seinerzeit unter demselben Leiter Dan Obădău) werden UCMR erlassen, was sich positiv auf die Bonität des Reschitzaer Maschinenbauwerks ausüben kann.