Verbraucherschutz in Rumänien verstärkt

Mit Verspätung hat die Regierung am 28. April 2022 den Entwurf einer Dringlichkeitsverordnung (DVO), die wichtige Verbraucherschutzgesetze ändert, veröffentlicht. Die DVO soll am 28. Mai in Kraft treten.

Hintergrund

Die EU hat bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Verbraucher, Unternehmer und Angehörige der Rechtsberufe besser für die Rechte der Verbraucher zu sensibilisieren und die Durchsetzung sowie den Schutz der Verbraucherrechte zu verbessern. Allerdings gibt es nach wie vor Lücken im nationalen Recht hinsichtlich wirklich wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionen.

Hauptziel der DVO ist die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Stärkung der Verbraucherrechte, vorgesehen in der EU-Richtlinie 2019/2161. Die DVO erhöht unter anderem die Geldbußen für die Aufnahme missbräuchlicher Klauseln in Verträge oder für Gewerbetreibende, die falsche oder ungeprüfte Bewertungen nutzen, um ihre Produkte zu vermarkten, verbessert jedoch auch Rechtsmittel und Schutzmaßnahmen für Verbraucher.

Höhere Geldbußen für missbräuchliche Klauseln

Die DVO erhöht Geldbußen für die Einführung missbräuchlicher Klauseln in Verträge (was gesetzlich verboten ist), Unternehmer riskieren eine Geldbuße zwischen ca. 4000 und 20.000  Euro.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen missbräuchliche Klauseln können die Geldbußen bis zu vier Prozent des Vorjahresumsatzes in Rumänien mangels Umsatzangaben zwischen ca. 200.000 und 2.000.000 Euro betragen.

Bei der Verhängung der Sanktionen werden u. a. folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Art, Schwere, Umfang und Dauer des Verstoßes;
  • Maßnahmen des Unternehmers zur Minderung oder Beseitigung des Schadens, der Verbrauchern entstanden ist;
  • frühere Verstöße des Unternehmers;
  • aufgrund des Verstoßes erlangte finanzielle Vorteile oder vermiedene Verluste des Gewerbetreibenden, wenn dazu die entsprechenden Daten verfügbar sind.

Unfaire Geschäftspraktiken im Rahmen digitaler Dienstleistungen und Inhalte

Das Gesetz 363/2007 zur Bekämpfung unfairer Geschäftspraktiken von Gewerbetreibenden wird durch die DVO um vier neue Kategorien unfairer Geschäftspraktiken ergänzt:

  • Anzeige von Suchergebnissen aufgrund der Online-Suchanfrage eines Verbrauchers, ohne dass etwaige bezahlte Werbung oder spezielle Zahlungen, die dazu dienen, ein höheres Ranking der jeweiligen Produkte im Rahmen der Suchergebnisse zu erreichen, eindeutig offengelegt werden;
  • Wiederverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen an Verbraucher, wenn der Gewerbetreibende diese Eintrittskarten unter Verwendung automatisierter Verfahren erworben hat, die dazu dienen, Beschränkungen in Bezug auf die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Eintrittskarten oder andere für den Verkauf der Eintrittskarten geltenden Regeln zu umgehen;
  • Die Behauptung, dass Bewertungen eines Produkts von Verbrauchern stammen, die das Produkt tatsächlich verwendet oder erworben haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßige Schritte unternommen wurden, um zu prüfen, ob die Bewertungen wirklich von solchen Verbrauchern stammen;
  • Die Abgabe gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern bzw. die Erteilung des Auftrags an andere juristische oder natürliche Personen, gefälschte Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern abzugeben, sowie die falsche Darstellung von Verbraucherbewertungen oder Empfehlungen in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung.

Unternehmer müssen daher vermeiden, mit gefälschten Bewertungen zu werben oder ihre Produkte anhand bestimmter Bewertungen zu vermarkten, die nicht überprüft wurden.

Die DVO erhöht auch die derzeit relativ geringe Höhe der Geldbußen für diese Praktiken auf ca. 2000 bis und 20.000 Euro. Bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen droht ebenfalls Geldbuße von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes in Rumänien.

Erweiterung des Anwendungsbereiches – Online-Marktplatz

Neu ist der Begriff „Online-Marktplatz”, ein Dienst, der es Verbrauchern durch die Verwendung von Software, einschließlich einer Website, eines Teils einer Website oder einer Anwendung, die vom Unternehmer oder in dessen Namen betrieben wird, ermöglicht, Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern abzuschließen.

Für Betreiber von Online-Marktplätzen wurden besondere Informationspflichten u. a. über das Ranking der angebotenen Waren, Dienstleistungen oder digitalen Produkte oder beispielsweise Informationen über die Verkäufer eingeführt. Hierfür muss sich der Betreiber beim Verkäufer darüber informieren, ob dieser nach eigenen Angaben Unternehmer ist oder nicht, und den Verbraucher als Nutzer des Marktplatzes darüber informieren.

Fazit

Das Jahr 2022 bringt Bewegung in die Bereiche E-Commerce und Verbraucherschutz. Die neuen Verpflichtungen stellen eine neue Herausforderung für die Beteiligten dar; deren Nichtbeachtung führt zu erheblichen Geldbußen.


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