Am 4.3. hat der Europäische Rat mit sofortiger Wirkung vorübergehende Schutzmaßnahmen für verschiedene Kategorien von Personen, die nach dem 24.2. 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte gezwungen waren, die Ukraine zu verlassen, gebilligt.
Rumänien hat inzwischen weitergehende Regelungen bzgl. Einreise, Aufenthalt und Arbeit dieser Personen erlassen. Diese sind nicht nur für Unternehmen, die Niederlassungen/ Betriebsstätten nach Rumänien verlagern, sondern generell für den rumänischen Arbeitsmarkt grundsätzlich begrüßenswert.
Was ist temporärer Schutz?
Der temporäre Schutz gemäß der Richtlinie 2001/55/EG wurde auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates aktiviert und bezieht sich auf ein Ausnahmeverfahren, auf dessen Grundlage die EU-Mitgliedstaaten im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen, die ihr Land u.a. aufgrund eines bewaffneten Konflikts verlassen müssen, sofortigen vorübergehenden Schutz gewähren. Die Dauer des Verfahrens beträgt grundsätzlich ein Jahr und kann automatisch um jeweils 6 – 12 Monate verlängert werden. Der Ratsbeschluss ist seit dem 4.3. für alle Mitgliedstaaten (außer Dänemark) verbindlich.
Begünstigte des temporären Schutzes sind:
- Ukrainische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Ukraine vor dem 24.2.2022;
- Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer, die zuvor in der Ukraine internationalen Schutz oder gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben;
- Familienangehörige der o. g. Personen.
Welche Schutzmaßnahmen gibt es?
Laut Richtlinie 2001/55/EG müssen die Mitgliedstaaten Flüchtlingen auf Grundlage vereinfachter Formalitäten z.b. Folgendes gewähren:
Aufenthaltsgenehmigung
Die Mitgliedstaaten stellen Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, für die gesamte Dauer des Schutzes Aufenthaltstitel aus. Ukrainische Staatsangehörige sind grundsätzlich kurzfristig visumfrei und haben somit das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, nachdem sie für 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in das Hoheitsgebiet einreisen durften. Auf dieser Grundlage können sie den Mitgliedstaat wählen, in dem sie die mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechte wahrnehmen wollen.
Arbeitserlaubnis
Flüchtlinge können folgende Tätigkeiten ausüben:
- abhängige oder selbständige Tätigkeiten, die in Bezug auf Entlohnung, Sozialversicherungsrechte oder andere Beschäftigungsbedingungen den örtlichen Rechtsvorschriften unterliegen,
- Aktivitäten wie Berufsausbildung und praktische Erfahrungen am Arbeitsplatz.
Andere Rechte aus dem temporären Schutz
- Zugang zu medizinischer Versorgung (zumindest Notfallversorgung und grundlegende Behandlung von Krankheiten)
- Zugang zum staatlichen Bildungssystem zu den Bedingungen für rumänische Staatsbürger im Falle von Personen mit vorübergehendem Schutz, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Angemessene Informationen in einer verständlichen Sprache über die Maßnahmen des temporären Schutzes, auf die sie Anspruch haben.
Rumänische Regelung
Rumänien hat die Richtlinie 2001/55/EG durch das Asylgesetz 122/2006 umgesetzt. Gemäß diesem Gesetz (Art. 131 Abs. 4 des Gesetzes 122/2006) muss die rumänische Regierung einen Beschluss zur Festlegung konkreter Bedingungen für die Gewährleistung des vorübergehenden Schutzes der vertriebenen Personen in Rumänien erlassen.
Die rumänische Regierung hat am 7.3. ferner eine Dringlichkeitsverordnung 20/ 7.3.2022 erlassen, die neue Unterstützungsmaßnahmen für Flüchtlinge aus der Ukraine enthält. Hierzu zählen u.a.:
- das Recht auf Beschäftigung ohne die Erlangung der Arbeitsgenehmigung für ukrainische Staatsbürger, die keine Form des Schutzes gemäß dem Asylgesetz beantragen,
- Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Arbeitszwecke ohne die Einholung eines langfristigen Visums für Arbeit,
- Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger aus dem bewaffneten Konfliktgebiet, die keine Nachweise über ihre beruflichen Qualifikation oder Tätigkeitserfahrung besitzen, aufgrund einer eidesstattlichen Erklärung.
Fazit
In Anbetracht der Ausnahmesituation infolge der militärischen Invasion der Russischen Föderation und des Massenzustroms von Vertriebenen sollte der vorübergehende Schutz es diesen Personen ermöglichen, in der gesamten Union harmonisierte Rechte zu genießen und ihre reibungslose Integration in ähnlicher Weise wie bei EU-Bürgern zu ermöglichen.
Obwohl die rumänischen Rechtsvorschriften bereits einen günstigen Rechtsrahmen für einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt für ukrainische Staatsangehörige enthielten (die unter bestimmten Bedingungen und für einen begrenzten Zeitraum von der Erteilung einer Arbeitserlaubnis befreit waren), reichte dieser Rahmen unter den derzeitigen Bedingungen nicht aus.
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