Bukarest (ADZ) – Nachdem das Zentrale Wahlbüro BEC die Bewerbung des prorussischen Politikers Călin Georgescu für die Präsidentschaftswahlen im Mai kippte, liegt das letzte Wort nun beim Verfassungsgericht – das Gremium sollte über die Beschwerde gegen den Bescheid des BEC am Dienstag (nach Redaktionsschluss) verhandelt haben.
Nach Ansicht Georgescus sei das „Zentrale Wahlbüro allein dafür zuständig, die gesetzlich vorgesehenen förmlichen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Kandidatur festzustellen und diese abzulehnen oder zuzulassen“ – doch die angefochtene Entscheidung des BEC berufe sich auf zusätzliche materielle Voraussetzungen, die indirekt aus anderen, außerhalb des Gesetzes liegenden Verfassungsbestimmungen, auf der Grundlage von Auslegungen in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts abgeleitet werden. Zudem habe sich die Wahlbehörde auf die CCR-Entscheidung berufen, durch die die Kandidatur von Diana Șoșoacă im Herbst abgelehnt wurde – doch dabei „keine Beweise vorgelegt“, dass die ihm zugeschriebenen Umstände mit der Situation Șoșoacăs ähnlich sind. Die SOS-Chefin war aufgrund ihrer öffentlichen undemokratischen Äußerungen nicht zugelassen worden.