Versteigerung für Hermannstadts Terrassen

Hermannstadt - Die Hermannstädter Stadtverwaltung hat den Entwurf eines Beschlusses über die Genehmigung der Vermietungsordnung für Grundstücksflächen aus dem öffentlichen und privaten Besitz der Stadt im Hinblick auf die Aufstellung von saisonalen Terrassen zur öffentlichen Debatte gestellt. Laut demselben soll der aktuelle Vermietungspreis von 2 Lei pro Quadratmeter auf 3 Lei angehoben werden. Die für Terrassen vorgesehenen Plätze sollen in Folge einer Versteigerung vergeben werden, wobei der Gebotsschritt jeweils 0,5 Lei pro Quadratmeter betragen wird. Bevorzugt werden die Lokale, die einen direkten Zugang zu der zu vermietenden Fläche haben. Die Vermietung gilt für zwei Jahre, wobei die Miete monatlich im Voraus bezahlt werden muss. Die Terrassen mit fester Struktur und fester Überdachung können das gesamte Jahr geöffnet bleiben. Dagegen müssen die, bei denen nur Schirme vorhanden sind, zwischen November und März außer Betrieb sein und daher abgebaut werden.

Die Bietungsgarantie beträgt 500 Lei. Der erfolgreiche Bieter hat ab Vertragsunterzeichnung 60 Tage Zeit, eine zusätzliche Sicherheit in Höhe von zwei Monatsmieten zu hinterlegen, die dazu dient, eventuelle Verzugsgebühren sowie „die Beträge, die der Mieter dem Eigentümer aufgrund der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung seiner Verpflichtungen schuldet“, zu decken.

Die Teilnahme am Vermietungsverfahren setzt den Besitz einer gültigen Betriebsgenehmigung für die Ausübung einer Gastronomietätigkeit in dem Gebäude voraus, vor dem die Terrasse eingerichtet werden soll. Die Verordnung legt fest, dass die betreffende Fläche „eine durch Bescheinigungen oder einen Auszug aus dem Grundbuch nachgewiesene Nutzung als Gastronomiebetrieb“ aufweisen muss, zum Zeitpunkt der Ausschreibung betriebsbereit sein muss und die auf öffentlichem Grund ausgeübte Tätigkeit „eine Erweiterung derjenigen innerhalb der Räumlichkeiten darstellen muss“.

Von der Versteigerung sind alle Lokalinhaber ausgeschlossen, denen die Betriebserlaubnis entzogen wurde, sowie alle, die offene Schulden beim Finanzamt und der Lokalverwaltung haben.