15. Mai: Gesundheitsamt stellt erste Lockerungsvorschläge vor

Auflagen sind noch nicht verabschiedet, Änderungen möglich

Symbolbild: pixabay.com

Bukarest (ADZ) - Das Landesamt für öffentliche Gesundheit hat am Wochenende Vorschläge über die ab dem 15. Mai möglichen ersten Corona-Lockerungen zur Debatte gestellt, wenn der bisher geltende Notstand bekanntlich durch die Alarmstufe ersetzt werden soll. Die Behörde verweist darauf, dass es sich dabei lediglich um Vorschläge, nicht um bereits beschlossene Lockerungen handelt.

Das in Kapitel unterteilte Dokument sieht eine Vielzahl von Schutzvorkehrungen für Arbeitgeber, den öffentlichen Nahverkehr, Schulen u. a. vor: So soll die Mundschutz-Pflicht auch am Arbeitsplatz gelten, Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter schichtweise einzusetzen, bei ihrer Ankunft deren Körpertemperatur zu messen, alle vier Stunden sämtliche Arbeitsflächen zu desinfizieren, einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Arbeitnehmern zu sichern und gegebenenfalls für Plexiglas-Schutz zwischen den Beschäftigten zu sorgen.

In den Schulen soll der für die Abschlussklassen angekündigte zweiwöchige Unterricht höchstens drei Stunden täglich dauern, in den Klassenräumen sind maximal 10 Schüler zugelassen. In Zahnarztpraxen und Schönheitssalons gelten neben Mund- und Gesichtsschutzschild-Pflicht drastische Desinfektionsvorschriften, Patienten und Kunden haben sich einzeln und nur anhand von Terminvereinbarungen einzufinden.
Die öffentlichen Verkehrsmittel sollen maximal die Hälfte der Fahrgästezahl, für die sie zugelassen sind, transportieren; gewährleistet werden muss zudem ein 1-Meter-Mindestabstand zwischen den Fahrgästen, für die Maskenpflicht gilt.

Das Verlassen des Wohnortes soll ab dem 15. Mai vorerst nur bedingt – aus dienstlichen, ärztlichen oder familiären Gründen – möglich sein, ob mit oder ohne eidesstattliche Erklärung ist noch nicht geklärt.