Bukarest (ADZ) - Laut den zum 1. Januar in Kraft getretenen Steuerrechtsänderungen der Regierung Ponta haben auch Einkommenslose eine Gesundheitsabgabe in Höhe von 5,5 Prozent des Bruttomindestlohns, bzw. 57 Lei/Monat, zu entrichten, sofern sie Anspruch auf Dienstleistungen im Gesundheitswesen haben wollen. Die Exekutive unter Premier Dacian Cioloş überlegt nun, in diesem Punkt Änderungen vorzunehmen bzw. die recht strikten neuen Regelungen zu lockern.
Nach Angaben von Regierungssprecher Dan Suciu erwägt die Regierung, den zwingenden Charakter der Abgabe für Einkommenslose aufzuheben und stattdessen „volontäre Zahlungen“ in gleicher Höhe über das letzte Halbjahr einzufordern. Suciu zufolge beabsichtigt die Regierung nicht, mithilfe des Fiskus „Jagd auf Einkommenslose zu machen“. Es gehe vielmehr darum, „jenen, die bislang keinen Zugang zu Krankenkassendienstleistungen hatten, diesen solche nun zu ermöglichen“ – und sei es nur zeitweilig, bei Krankeits- und/oder Notfällen, durch auf sechs Monate befristete und abgeführte Mindestabgaben.
Wenige Tage davor hatte Gabriel Biriş, Staatssekretär im Finanzministerium, bekanntgegeben, dass derzeit rund 3 Millionen Rumänen in keiner Behördenstatistik auftauchen bzw. weder als arbeitstätig noch als arbeitslos, als Sozialhilfeempfänger, Student, Rentner oder Gastarbeiter im Ausland geführt werden.