Bukarest (ADZ) - Das Innenministerium hat einen Gesetzentwurf zur öffentlichen Debatte vorgestellt, welcher tiefgreifende Änderungen der derzeitigen Straßenverkehrsordnung vorsieht. So zum Beispiel sollen Personen mit Wohnsitz in Rumänien nur noch dreißig Tage lang mit einem im Ausland registrierten Auto fahren dürfen und müssen bei einer Kontrolle auf Verlangen des Polizisten ein Dokument – sowie eine beglaubigte Übersetzung dessen – vorzeigen können, das den Besitzer des Fahrzeugs nachweist. Weitere Änderungen sehen die Einordnung in die höchste Strafgeldkategorie (zwischen 1575 und 7500 Lei) für Geschwindigkeitsüberschreitungen um über 60 km/h, Nichtgewährung des Vortritts für Fußgänger oder Fahren unter Alkoholeinfluss vor.