Bukarest (Mediafax/ADZ) – Nachdem Ex-Präsident Traian Băsescu Mittwoch zur Generalstaatsanwaltschaft vorgeladen wurde, gibt es fürs Erste ein Medienspektakel. Băsescu, der mit seiner Garde von Leibwächtern erschienen war und von einem Chor mit Buh-Rufen empfangen wurde, hat weder vor den Staatsanwälten noch vor der Presse etwas erklärt. Die Staatsanwaltschaft setzte ihn davon in Kenntnis, dass er „wegen wiederholter Erpressung“ strafverfolgt werde, seine Verteidiger verlangten einen Termin zum Studium der Strafakte. B²sescu wird wahrscheinlich nächsten Montag auf Fragen der Staatsanwälte antworten.
Ein Teil der öffentlichen Debatte geht darum, dass der Fall eher zur Antikorruptionsbehörde DNA und nicht zur Generalstaatsanwaltschaft gehört. Diese hat Mittwoch mitgeteilt, dass sie den Fall behält, weil Traian Băsescu keine öffentliche Würde mehr einnimmt.
Der anderer Teil der Diskussion geht um den Strafbestand, die rechtliche Einordnung. Senatorin Gabriela Firea hatte Băsescu in der Affäre Nana wegen „Bedrohung und Erpressung“ angezeigt. Experten führen jetzt das Strafgesetzbuch an, wo in der Beschreibung des Delikts Erpressung ein materieller Nutzen vorausgesetzt wird, und der sei in diesem Fall nicht gegeben.
Senatorin Gabriela Firea erklärte, dass man die öffentlichen Äußerungen des Ex-Präsidenten nicht einfach als „politische Erklärungen“ hinnehmen könne, sie sei aber auf alle möglichen Angriffe von seiner Seite gefasst.